Der TV-Satiriker Jan Böhmermann darf nach einer Entscheidung des Hamburger Landgerichts bestimmte Passagen seines Schmähgedichts über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan weiterhin nicht mehr veröffentlichen. Das Hamburger Landgericht gab am Freitag einer Klage Erdogans damit in Teilen statt.
Es bleibe Böhmermann verboten, strittige Passagen mit sexuelle Bezug und sonstigen Schmähungen zu wiederholen, entschied das Gericht am Freitag. Sonstige harmlose Passagen sind laut der Entscheidung weiter nicht verboten.
Der Moderator hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung «Neo Magazin Royale» (ZDFneo) vorgetragen und darin das türkische Staatsoberhaupt mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht.
Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte beider Parteien hatten jeweils für den Fall einer Niederlage angekündigt, den weiteren Rechtsweg beschreiten zu wollen. Bereits im Mai 2016 hatte das Gericht eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen.
Erdogan hatte per Unterlassungsklage erreichen wollen, dass das Gedicht nicht mehr öffentlich vorgetragen werden darf. Dagegen wehrte sich Böhmermann.
Strafrechtliche Ermittlungen gegen Böhmermann wegen des Verdachts der Beleidigung stellte die Staatsanwaltschaft bereits im Oktober ein. Für politische Kontroversen hatte zuvor gesorgt, dass die Bundesregierung die strafrechtlichen Ermittlungen genehmigt hatte.
(sda/dpa/afp)