Ungarn und die Slowakei müssen sich an der Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU beteiligen. Dies hat das EU-Gericht (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch entschieden.
Die Regierungen in Budapest und Bratislava hatten gegen die im September 2015 von den EU-Staaten beschlossene Verpflichtung zur Umverteilung von bis zu 120'000 Flüchtlingen aus Italien und Griechenland geklagt.
Mit dieser Massnahme wollten die übrigen EU-Staaten die beiden Hauptankunftsländer Italien und Griechenland entlasten. Der Beschluss war mit einem Mehrheitsentscheid gefällt worden - gegen den Willen von Ungarn, der Slowakei, Tschechien und Rumänien.
EU-Generalanwalt Yves Bot hatte bereits Ende Juli in seiner Stellungnahme empfohlen, die Klage der beiden Länder abzulehnen. In den meisten Fällen folgen die Luxemburger Richter den Empfehlungen der Generalanwälte. (sda)