Ungarn und die Slowakei müssen sich an der Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU beteiligen. Dies hat das EU-Gericht (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch entschieden.
Die Regierungen in Budapest und Bratislava hatten gegen die im September 2015 von den EU-Staaten beschlossene Verpflichtung zur Umverteilung von bis zu 120'000 Flüchtlingen aus Italien und Griechenland geklagt.
Mit dieser Massnahme wollten die übrigen EU-Staaten die beiden Hauptankunftsländer Italien und Griechenland entlasten. Der Beschluss war mit einem Mehrheitsentscheid gefällt worden - gegen den Willen von Ungarn, der Slowakei, Tschechien und Rumänien.
EU-Generalanwalt Yves Bot hatte bereits Ende Juli in seiner Stellungnahme empfohlen, die Klage der beiden Länder abzulehnen. In den meisten Fällen folgen die Luxemburger Richter den Empfehlungen der Generalanwälte. (sda)
Flüchtlinge kämpfen gegen Grenzen
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Flüchtlinge kämpfen gegen Grenzen
15. September, Istanbul, Esenler Busbahnhof: Die Regierung hält Tickets an die Grenze zurück, Flüchtlinge protestieren.
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Die beliebtesten Kommentare
Angelo C.
06.09.2017 13:28registriert Oktober 2014
Ungarn hat bereits gemeldet, dass es sich nicht an diesen Gerichtsbeschluss halten wird und ist erzürnt darüber.
Und Ramspeck, der Schweizer EU-Kommentator in Brüssel sagte soeben in den news auf SF1, dass Ungarn, Polen, die Slowakei, Rumänien etc. eigentlich bereits EU-intern gewonnen hätten, denn insgehein hätten sich auch mehrere westlichere Staaten Orbans Credo angenähert und diese hätten eigentlich ungeachtet dieses Urteils bereits gewonnen.
Es hätten denn auch inzwischen erst 25'000 dieser Migranten auf EU-Staaten verteilt werden können, was eigentlich alles sagen würde...
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