Bei der Bekämpfung des Terrorismus setzt die Europäische Union künftig auch auf die Speicherung von Fluggastdaten. Dazu brachte das EU-Parlament am Donnerstag die sogenannte PNR-Richtlinie (Passager Name Record) unter Dach und Fach. Sie verpflichtet die europäischen Luftfahrtgesellschaften, den EU-Ländern ihre Fluggastdatensätze zu überlassen.
Das PNR sieht vor, dass die Daten von Flugpassagieren für fünf Jahre gespeichert werden, davon sechs Monate in offener Form und den Rest maskiert. Innereuropäische Flüge sollen durch eine freiwillige Selbstverpflichtung miteinbezogen werden. (whr/sda/afp)