Nächster Akt im Fall Jan Böhmermann: Bei der Staatsanwaltschaft im deutschen Mainz sind viele hundert Strafanzeigen gegen den ZDF-Moderator eingegangen. Gegenüber RPonline sagt die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller: «Die Zahl der Strafanzeigen bewegt sich geschätzt im oberen dreistelligen Bereich.»
Ebenfalls am Dienstag gingen das Strafverlangen der türkischen Regierung und die erforderliche Ermächtigung der Bundesregierung bei der Mainzer Staatsanwaltschaft ein. Keller konnte noch nicht sagen, wann im laufenden Verfahren gegen den ZDF-Moderator eine Entscheidung fallen wird.
Zunächst wolle die Staatsanwaltschaft Böhmermann selbst verhören, sagte die Oberstaatsanwältin. «Dem Beschuldigten, für den sich bislang kein Verteidiger bestellt hat, ist rechtliches Gehör zu gewähren», teilte sie mit. Danach müsse entschieden werden, ob der Tatverdacht der Beleidigung tatsächlich erfüllt wird.
Böhmermann hatte in seiner Sendung «Neo Magazin Royale» ein Schmähgedicht mit Beschimpfungen gegen Recep Tayyip Erdogan vorgetragen. (mlu/dhr)
Mögliches Strafmass
Gemäss Paragraf 103 des deutschen StGB, der die «Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten» sowie zusätzlich deren «verleumderische Beleidigung» unter Strafe stellt, droht Böhmermann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Wird im Falle einer Verurteilung eine «verleumderische Beleidigung» festgestellt, ist die Strafdrohung nochmals höher: Sie umfasst dann zwingend eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Falls es dazu kommen sollte, dürfte die Haftstrafe bei Böhmermann jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden.
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Die beliebtesten Kommentare
Digichr
27.04.2016 09:59registriert Februar 2014
Ich möchte gerne wissen, was das für Personen sind, die solche lächerlichen Anzeigen einreichen.
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