Schweizer «IS»-Anhänger werden in Syrien festgehalten. Das EDA bestätigte am Freitag den Sachverhalt, ohne nähere Angaben zu machen. Konsularischer Schutz könne den Personen nicht geboten werden.
Dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sei bekannt, dass «einzelne Schweizer Staatsangehörige, die sich früher im Gebiet des ‹Islamischen Staates› aufhielten, in Syrien festgehalten werden», hiess es auf Anfrage der Agentur Keystone-SDA.
Angaben von Tamedia/Newsnet und der Nachrichtensendung «10vor10» des Schweizer Fernsehens SRF vom Freitag, wonach drei Schweizerinnen und ein Kind in kurdischer Haft seien, konnte das EDA hingegen nicht bestätigen, aus «Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes».
Konsularischen Schutz könne die Schweiz in diesem Fall nicht leisten. Die Möglichkeit, konsularischen Schutz zu leisten, hänge vom Land ab. In Syrien sei dies nicht möglich, erklärte das EDA. Wer die Reisewarnung für Syrien missachte, für den könne kein Schutz gewährt werden, ergänzt das EDA.
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) verzeichnete bisher insgesamt 93 Fälle von dschihadistisch motivierten Reisenden aus der Schweiz, die in Konfliktgebieten waren oder sich noch immer dort befinden. 79 davon begaben sich nach Syrien und in den Irak. 32 Personen seien gestorben, davon 26 bestätigt, wie der VBS-Homepage zu entnehmen ist. (sda)