Das Aargauer Gesundheitsdepartement überprüft im Fall des sexuellen Missbrauchs durch einen Psychiater die internen Abläufe. Gesundheitsdirektorin Franziska Roth traf sich diese Woche mit der betroffenen Frau, die sich wegen eines früheren Missbrauchs Hilfe vom Arzt erhofft hatte.
Wegen sexueller Ausnützung einer Notlage hatte das Bezirksgericht Aarau Ende 2017 den Psychiater zu einer bedingten Geldstrafe und zu einer Entschädigungszahlung an das Opfer verurteilt. Das Gericht beschloss zudem, dass der Psychiater zwei Jahre lang keine weibliche Personen behandeln darf.
Das Opfer, das wegen eines früheren Missbrauchs während längerer Zeit beim verurteilten Psychiater in der Klinik in Behandlung war, hatte den Arzt angezeigt. Die Patientin hatte sich nach dem über einen längeren Zeitraum erfolgten Missbrauch an den Kantonsarzt gewandt, kurz nachdem der fehlbare Psychiater eine Selbstanzeige eingereicht hatte.
Der Kantonsarzt ordnete ein forensisches Gutachten über den Psychiater an, wie das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Freitag mitteilte. Der Kantonsarzt verzichtete aufgrund des Gutachtens auf eine Massnahme.
Der neue Psychiater der Frau reichte im Auftrag des Opfers beim DGS eine Aufsichtsbeschwerde ein. Diese führte jedoch zu keinen Massnahmen. Nach dem Urteil des Bezirksgerichts Aarau vorlag, ordnete das DGS nur an, dass der Arzt während zweier Jahren keine weiblichen Patienten therapieren darf. Die «SonntagsZeitung» hatte den Fall aufgedeckt.
Nach der Kritik will das Gesundheitsdepartement nun die «internen Abläufe und Entscheidungsprozesse» überprüfen. Auf diese Weise sollen nach eigenen Angaben «departementsinterne Schwachstellen» verbessert werden können. Es sei das Ziel, dass sich ein solcher Fall im Departement nicht wiederholen könne. (aeg/sda)