Schweiz
Aargau

Unterlassene Nothilfe: Staatsanwalt klagt psychisch Kranken an – und kriegt vom Richter aufs Dach

Unterlassene Nothilfe: Staatsanwalt klagt psychisch Kranken an – und kriegt vom Richter aufs Dach

Ist ein psychisch kranker Mann mitschuldig am Tod seines Mitbewohners, weil er zu wenig Nothilfe leistete? Soll er dafür verurteilt werden? Ja, sagt die Staatsanwaltschaft – und bezieht dafür vor Gericht Prügel.
12.07.2016, 10:2212.07.2016, 10:59
Pascal Meier / az
Mehr «Schweiz»

Langsam wird es Peter (Namen geändert) mulmig. Sein Mitbewohner Marc reagiert weder auf Rufe noch Klopfen. Stunden zuvor hatte sich der psychisch kranke 41-Jährige in seinem Zimmer der teilbetreuten Wohngemeinschaft der Aarauer Stiftung Töpferhaus eingeschlossen.

Peter, der ebenfalls wegen psychischer Probleme in der gemeinsamen WG lebt, ruft deshalb an jenem Freitag im Mai 2015 Marcs Bezugsperson beim «Töpferhaus» an. Sein Verdacht: Marc hat einen Rückfall mit Alkohol. Die Bezugsperson und der Bereichsleiter Wohnen entscheiden, Marc seinen Rausch ausschlafen zu lassen. Man vermutet auch Drogen und will am Montag mit Marc über einen erneuten Entzug sprechen.

Herzversagen in Aarau: Die Sanitäter kamen zu spät.
Herzversagen in Aarau: Die Sanitäter kamen zu spät.
bild: Chris Iseli

Doch Peter bleibt es mulmig. Marc reagiert nämlich auch am Samstagmorgen nicht. Um 14 Uhr ruft Peter den Bereichsleiter Wohnen an. Dieser sagt, er werde morgen mit der Polizei vorbeikommen. Sonntags um 9.30 Uhr wird Marc tot aufgefunden; laut Gutachten wegen akuten Herzversagens. Sein Herz war vom jahrelangen Drogenkonsum stark geschädigt.

Richter so: «Mir fehlt jegliches Verständnis»

Für Peter ist die Sache damit nicht zu Ende. Der Mitbewohner wird zum Mitangeklagten. Weil er im Wissen um Marcs Drogen- und Alkoholproblemen die Polizei und Ambulanz nicht alarmierte, hat er laut Staatsanwaltschaft «in Kauf genommen, dass Marc in Lebensgefahr» schwebte. Auch wenn die Betreuer nicht handeln wollten, hätte er aktiv werden müssen. Dann wäre eine Rettung «nicht ausgeschlossen gewesen».

Die Staatsanwaltschaft klagte Peter deshalb wegen Unterlassung der Nothilfe an. Gestern sass der 39-Jährige vor dem Aarauer Bezirksgericht. Dort geriet jedoch nicht er unter Beschuss, sondern die Staatsanwaltschaft. Peters Verteidigerin sagte, ihr fehle jegliches Verständnis für die Anklageerhebung. «Mein Klient ist selber in psychiatrischer Behandlung.» Man könne von ihm nur verlangen, was für ihn möglich sei.

Gerichtspräsident Reto Leiser folgte dieser Argumentation, sprach Peter von allen Vorwürfen frei und ging mit der Staatsanwaltschaft hart ins Gericht. «Warum das Strafverfahren überhaupt an die Hand genommen wurde, ist für mich nicht nachvollziehbar.» Der Beschuldigte sei selber in teilbetreutem Wohnen, habe sich um seinen Mitbewohner gekümmert und die Betreuer informiert.

Justizia für einmal nicht blind: Gerichtspräsident Reto Leiser nahm den Angeklagten in Schutz.
Justizia für einmal nicht blind: Gerichtspräsident Reto Leiser nahm den Angeklagten in Schutz.

Zum Vorwurf der Staatsanwaltschaft, der Beschuldigte hätte Polizei und Ambulanz alarmieren müssen, sagte Leiser zu Peter: «Angenommen, Sie hätten 117 gewählt und erklärt, ihr Mitbewohner brauche entgegen der Meinung ihrer Betreuer Hilfe: Sie wären nicht gekommen.»

Leiser kritisierte zudem, dass die «Maschinerie unfair in Gang gesetzt wurde»: Der Beschuldigte habe gesagt, sein Mitbewohner habe im Zimmer geweint. «Daraus wurde in der Anklage ein Wimmern, Ächzen und Stöhnen, um so eine Notlage zu schaffen.» Zudem könne man hier auch einen Suizid nicht ausschliessen. Die Staatsanwaltschaft selber habe dies dem Vater des Verstorbenen so mitgeteilt. «Warum solche Aussagen gemacht werden und trotzdem eine Anklageschrift verfasst wird, ist nicht nachvollziehbar.»

Ein Kranker ist keine medizinische Institution

Auch die beiden Betreuer der Stiftung Töpferhaus wurden vom Gericht freigesprochen, dies vom Vorwurf der Unterlassung der Nothilfe und der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen.

Justiz
AbonnierenAbonnieren

Gerichtspräsident Reto Leiser folgte auch hier den beiden Verteidigern und hielt unter anderem fest, dass das «Töpferhaus» keine medizinische Institution mit entsprechender Überwachung sei. «Die Stiftung hat nur einen begleitenden Betreuungsauftrag.» Die Klienten lebten weitgehend selbstständig. Man könne deshalb nicht einfach ein Türschloss aufbrechen und in die Privatsphäre eindringen.

Der Gerichtsverhandlung wohnte auch Marcs Vater bei. Er nahm die Urteile mit Erleichterung auf. «Die Betreuer haben so gehandelt, wie sie es für richtig hielten, und das ist in Ordnung.»

Jetzt auf

Dass der psychisch kranke Mitbewohner auch angeklagt wurde, sei unverständlich. Ähnlich äusserte sich Franziska Zehnder, die Co-Präsidentin der Stiftung Töpferhaus. «Dieses Vorgehen ist befremdend.»

(aargauerzeitung.ch)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
1 Kommentar
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
1
Deutsche Finanzämter dürfen Schweizer Bankkonten abfragen

Schweizer Banken können Informationen zu Konten und Depots deutscher Kunden an die deutschen Finanzämter übermitteln. Das verletze kein Grundrecht und sei zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gerechtfertigt, entschied der deutsche Bundesfinanzhof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

Zur Story