Er war gewissermassen die fleischgewordene Provision. Der Mann trat als Repräsentant von Armasuisse, der Rüstungsbeschaffungsabteilung des Bundes auf. Bei einem Grosskunden referierte er, präsentierte Armasuisse-Unterlagen und -folien. Am Schluss der Darbietung verteilte er dann allerdings die Visitenkarten seines privaten Unternehmens.
Was der Mann dem Kunden damit sagte: Ich kann euch Geschäfte mit dem Bund anbahnen, da ich den Bund vertrete. Und diese Geschäfte, respektive die Provisionen daraus, laufen über meine Privatfirma.
Dieser und andere nachweisbare oder vermutete Fälle von Mischeleien und Vetternwirtschaft bis hin zu Korruption haben den Verteidigungsminister Guy Parmelin (SVP) aufgeschreckt. Recherchen der «Nordwestschweiz» zeigen: Der Waadtländer sagt den heimlichen Profiteuren in seinem Departement den Kampf an.
Das Mittel, zu dem Parmelin greift, ist Transparenz. Er setzt sein Personal unter Druck, seine Interessen offenzulegen. Gemäss Beobachtern mussten die VBS-Angestellten kürzlich unterschreiben, dass sie keine unerlaubten und versteckten Nebenbeschäftigungen oder andere Interessenkonflikte haben.
VBS-Sprecherin Karin Suini bestätigt auf Anfrage: «Das VBS hat im Auftrag des Chefs im vergangenen Jahr mögliche Interessenkonflikte und Nebenbeschäftigungen usw. der Mitarbeitenden nochmals vollumfänglich erhoben respektive überprüft und die Spielregeln verschärft.»
In einem zweiseitigen Merkblatt mit dem Titel «Engagements transparent machen» bläut Parmelin seinem Personal zudem im Detail ein, was es tun darf und was nicht. Damit keiner kommen und sagen kann, er habe es nicht gewusst.
So wird für jeden verständlich erklärt, was eine «Nebenbeschäftigung» ist: «Als Nebenbeschäftigung gilt jede neben dem Arbeitsverhältnis entgeltlich oder unentgeltlich ausgeübte Tätigkeit, die im Anstellungs-, im Auftragsverhältnis oder als selbstständig erwerbende Person ausgeübt wird. Beispiele: Beraterfunktionen, Expertentätigkeiten bei Prüfungen, Einsitz in Verwaltungsräten sowie Teilinhabe eines Unternehmens.»
Auch was ein «Interessenkonflikt» ist, wird dem Mitarbeiter dargelegt: «Ein Interessenkonflikt besteht, wenn Sie nicht mehr die Interessen des Bundes wahren können, da diese in Konflikt mit Ihren privaten Interessen stehen (wie zum Beispiel bei persönlichen Interessen, Verwandtschaft, Freund- oder Feindschaft oder einem Abhängigkeitsverhältnis).»
Gemeldet werden müsse, so das Merkblatt weiter, öffentliche Ämter, entgeltliche Nebenbeschäftigungen, mögliche Konflikte zwischen beruflichen und privaten Interessen. Auch mögliche Befangenheiten oder Interessenkonflikte bei unentgeltlichen Nebenbeschäftigungen seien zu melden. Schon beim Anschein von Befangenheit habe der Mitarbeiter zudem in den Ausstand zu treten, steht im Merkblatt.
Parmelins Merkblatt bewegt sich inhaltlich weitgehend auf der Linie des Verhaltenskodexes des Bundes aus dem Jahr 2012. Neu ist, dass der Departementsvorsteher das Thema offensiv forciert und die Angaben regelmässig kontrolliert.
Parmelins Sprecherin Suini führt aus. «Diese Überprüfung findet nun jährlich statt und soll dazu dienen, bei den Angestellten des VBS mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden.»
Was Fälle wie den des eingangs erwähnten Armasuisse-Manns betrifft, hält die Sprecherin fest: «Wir gehen nach der letztjährigen Überprüfung davon aus, dass wir bei unseren Angestellten keine der von Ihnen geschilderten Sachverhalte mehr haben. Sollte dennoch ein solcher Fall vorliegen, würde dieser Mitarbeitende sanktioniert.»
Was diese Sanktionen sind, steht im Verhaltenskodex der Bundesverwaltung: Arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Ermahnung, disziplinarrechtliche Massnahmen bis hin zur Entlassung. Aber auch «vermögensrechtliche und strafrechtliche Folgen».