Die nach dem Tötungsdelikt von Rünenberg intensiv geführten Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft haben ergeben, dass das Opfer mit drei Schüssen aus einer Ordonnanz-Faustfeuerwaffe der Schweizer Armee tödlich verletzt wurde, wie die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft am Dienstag bekannt gab.
Der Angreifer handelte aus Gründen, die ausschliesslich im Privaten lagen. Der 39-jährige Täter verschaffte sich zunächst gewaltsam Zutritt zum Haus des Opfers, indem er mit einer Faustfeuerwaffe eine Öffnung in eine Glasscheibe schoss, durch welches er eingreifend die Türe entriegelte und in den Wohnbereich eindrang. Beim Opfer handelt es sich um den bekannten Medienanwalt Martin Wagner.
Dort traf er auf das Opfer, bei dem es sich um den bekannten Medienanwalt Martin Wagner handelt. Der Täter gab gezielt drei Schüsse aus seiner Waffe auf den Körper und Kopf von Wagner ab und verletzte ihn tödlich. Hinweise für einen Streit oder eine tätliche Auseinandersetzung zwischen dem Täter und dem Opfer unmittelbar vor der Schussabgabe liegen keine vor.
Der Angreifer verliess das Haus sogleich nach der Schussabgabe. Anschliessend richtete sich der Täter mutmasslich selber, wobei hierzu noch forensische Abklärungen laufen. Er verstarb sofort vor Ort. Trotz dem Versuch der Sanität, das Opfer noch zu reanimieren, verstarb auch das Opfer noch am Tatort.
Insgesamt wurden sieben Schüsse abgegeben. Die kriminaltechnischen Abklärungen der Polizei Basel-Landschaft haben bestätigt, dass sämtliche abgegebenen Schüsse aus der Waffe des Täters stammten. Bei der verwendeten Waffe handelt es sich um eine, sich in Privatbesitz befindliche Ordonnanz-Faustfeuerwaffe der Schweizer Armee. Dabei handelte es sich um die ehemalige Dienstwaffe des Täters, welche dieser nach seinem Ausscheiden aus der Armee erworben hatte.
Die Motive des Täters waren rein privater Natur. Der Täter und das Opfer kannten sich schon vor der Tat und seit längerer Zeit. Weitere Angaben zum Tatmotiv werden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der hinterbliebenen Angehörigen keine gemacht.
Martin Wagner erlangte als Medienanwalt und ehemaliger Verleger der «Basler Zeitung» grosse Bekanntheit. Auch politisch hatte er Ambitionen: 2011 kandidierte Wagner auf der Liste der baselbieter FDP für den Nationalrat.
(whr)