Schweiz

57-Jähriger in Rünenberg BL erschossen – auch der mutmassliche Täter ist tot

Der Tatort eines Toetungsdeliktes am Zielweg in Ruenenberg BL am Sonntag, 28. Januar 2018. Bei einem der Toten handelt es sich um den Basler Medienanwalt Martin Wagner. (KEYSTONE/Georgios Kefalas)
Der Tatort: Wagners Haus in Rünenberg BL. Bild: KEYSTONE

Täter erschoss Medienanwalt Martin Wagner mit drei Schüssen aus einer Armeewaffe

06.02.2018, 13:3906.02.2018, 13:46
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Die nach dem Tötungsdelikt von Rünenberg intensiv geführten Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft haben ergeben, dass das Opfer mit drei Schüssen aus einer Ordonnanz-Faustfeuerwaffe der Schweizer Armee tödlich verletzt wurde, wie die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft am Dienstag bekannt gab.

Der Angreifer handelte aus Gründen, die ausschliesslich im Privaten lagen. Der 39-jährige Täter verschaffte sich zunächst gewaltsam Zutritt zum Haus des Opfers, indem er mit einer Faustfeuerwaffe eine Öffnung in eine Glasscheibe schoss, durch welches er eingreifend die Türe entriegelte und in den Wohnbereich eindrang. Beim Opfer handelt es sich um den bekannten Medienanwalt Martin Wagner.

Drei Schüsse auf Wagner

Dort traf er auf das Opfer, bei dem es sich um den bekannten Medienanwalt Martin Wagner handelt.  Der Täter gab gezielt drei Schüsse aus seiner Waffe auf den Körper und Kopf von Wagner ab und verletzte ihn tödlich. Hinweise für einen Streit oder eine tätliche Auseinandersetzung zwischen dem Täter und dem Opfer unmittelbar vor der Schussabgabe liegen keine vor.

Der Angreifer verliess das Haus sogleich nach der Schussabgabe. Anschliessend richtete sich der Täter mutmasslich selber, wobei hierzu noch forensische Abklärungen laufen. Er verstarb sofort vor Ort. Trotz dem Versuch der Sanität, das Opfer noch zu reanimieren, verstarb auch das Opfer noch am Tatort.

Ordonnanz-Faustfeuerwaffe

Insgesamt wurden sieben Schüsse abgegeben. Die kriminaltechnischen Abklärungen der Polizei Basel-Landschaft haben bestätigt, dass sämtliche abgegebenen Schüsse aus der Waffe des Täters stammten. Bei der verwendeten Waffe handelt es sich um eine, sich in Privatbesitz befindliche Ordonnanz-Faustfeuerwaffe der Schweizer Armee. Dabei handelte es sich um die ehemalige Dienstwaffe des Täters, welche dieser nach seinem Ausscheiden aus der Armee erworben hatte.

Die Motive des Täters waren rein privater Natur. Der Täter und das Opfer kannten sich schon vor der Tat und seit längerer Zeit. Weitere Angaben zum Tatmotiv werden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der hinterbliebenen Angehörigen keine gemacht. 

Martin Wagner erlangte als Medienanwalt und ehemaliger Verleger der «Basler Zeitung» grosse Bekanntheit. Auch politisch hatte er Ambitionen: 2011 kandidierte Wagner auf der Liste der baselbieter FDP für den Nationalrat.

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Tötungsdelikt von Rünenberg BL
Am 28. Januar hat ein 39-jähriger Mann den Basler Medienanwalt Martin Wagner ist in seinem Haus in Rünenberg BL erschossen.
quelle: epa/keystone / georgios kefalas
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(whr)

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25 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Roter Baron
06.02.2018 17:12registriert Januar 2018
Mit dem Titel bin ich nicht einverstanden, liebes Watson Team. Der Täter hatte die Waffe der Armee abgekauft, somit ist es eine Ordonanzwaffe in Privatbesitz, und keine Armeewaffe mehr. Dafür musste er einen gültigen Waffenerwerbsschein vorlegen. Mit diesem Papier hätte er auch in ein Waffengeschäft gehen können, um sich dort eine Waffe zu kaufen. Die Armee spielt in diesem Fall also keine Rolle, denn die Bedingungen für den Erwerb der ehemaligen Dienstwaffe sind genau gleich wie in jedem Waffengeschäft.
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Fischra
06.02.2018 13:53registriert Juli 2016
Interessant wie diskret man sich hier gibt. Andere Fälle werden dann aber bis ins kleinste Detail Publik gemacht.
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derEchteElch
06.02.2018 17:37registriert Juni 2017
„Dabei handelte es sich um die ehemalige Dienstwaffe des Täters, welche dieser nach seinem Ausscheiden aus der Armee erworben hatte“

Also handelt es sich NICHT (mehr) um eine Armeewaffe! Es war einmal eine! Genau so wie z.B. eine Ex-Freundin nicht mehr die Freundin ist!

Bitte im Titel (Zitat „mit drei Schüssen aus einer Armeewaffe“) und diversen Stellen korrigieren. Gibt sonst ein Missverständnis und die böse Armee wäre schuld..
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