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Warum stellt sich die SVP gegen die Asylgesetzrevision? Unter anderem, weil sie befürchtet, dass mit dem sogenannten Enteignungsparagrafen die Grundlage für massenhafte Enteignungen geschaffen würde. Doch diese Befürchtungen seien «abstrus und falsch», sagte der Zürcher Rechtsprofessor Alain Griffel im Tages-Anzeiger. Es bräuchte triftige Gründe, um eine Enteignung zu rechtfertigen, nämlich «ein überwiegendes öffentliches Interesse».
Ein Asylzentrum kann, anders als eine Nationalstrasse oder eine neue Bahnlinie, an einem beliebigen Ort stehen. Ein Enteignungsverfahren wegen des Baus von Asylzentren würde daher vor Gericht kaum eine Chance haben, schreibt der «Tages-Anzeiger».
Bereits heute wird der Bau von verschiedenen Infrastrukturanlagen durch das sogenannte Plangenehmigungsverfahren geregelt. Der letzte Schritt dieses Verfahrens wäre eine Enteignung gegen Entschädigung.
Der «Tages-Anzeiger» hat herausgefunden, dass es selbst beim Bau solcher Anlagen nur bei einem Bruchteil der Verfahren zu einer Enteignung gegen den Willen des Besitzers kommt: In den letzten zehn Jahren kam es zu 75'000 Plangenehmigungsverfahren. In 220 Fällen wehrten sich die Besitzer, in 149 Fällen wurde zugunsten des Baus entschieden. (leo)