Es darf weiterhin geklebt werden. Der Bundesrat hat beschlossen, die E-Vignette nur auf freiwilliger Basis einzuführen. Der Gegenwind in der Vernehmlassung war zu stark.
Die elektronische Erhebung der Nationalstrassenabgabe stiess zwar grundsätzlich auf Zustimmung. Die Pläne des Bundesrats, für die Kontrolle der E-Vignette ein Kamerasystem zum Abgleich des Nummernschilds aufzubauen, wurden jedoch als unverhältnismässig beurteilt. Bedenken gab es auch wegen des Datenschutzes.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat das Finanzdepartement beauftragt, bis Mitte 2019 eine Vorlage für eine freiwillige E-Vignette auszuarbeiten. Fahrzeughalter sollen wählen können, ob sie weiterhin eine Klebeetikette am Fahrzeug anbringen oder ob sie die Abgabe elektronisch entrichten wollen.
Wer sich für die elektronische Variante entscheidet, müsste das Kontrollschild seines Fahrzeuges über eine App im System registrieren. Kontrollen sollen wie bisher von der Polizei und vom Zoll durchgeführt werden. Eine Preiserhöhung ist nicht geplant.
Mit der freiwilligen E-Vignette senkt der Bundesrat das Risiko eines erneuten Absturzes an der Urne. 2013 hatte das Stimmvolk die Erhöhung des Vignettenpreises von 40 auf 100 Franken abgelehnt. 2016 erteilte das Parlament dem Bundesrat den Auftrag, eine Vorlage für eine E-Vignette auszuarbeiten.
Mitte 2017 schickte die Regierung einen Vorentwurf in die Vernehmlassung. Dieser sah vor, die Nationalstrassenabgabe künftig elektronisch zu erheben. Den Gegnern wollte er die E-Vignette mit tieferen Preisen für Motorräder und Anhänger versüssen. Die Investitionskosten veranschlagte der Bundesrat auf 50 bis 75 Millionen Franken, die Betriebskosten auf 35 Millionen Franken.
Die E-Vignette hatte jedoch schon im Vorfeld Bedenken bezüglich des Datenschutzes ausgelöst – dies umso mehr, als die Kontrollanlagen auch von Dritten betrieben werden sollten. Der Bundesrat wies darauf hin, dass bei der Registrierung Daten erhoben würden, die von den Kantonen ohnehin schon erfasst würden. (aeg/sda)