Schweiz
Basel

Ausländer und 16-Jährige sollen im Baselbiet abstimmen

Stimmrecht für Ausländer und 16-Jährige: Erste Hürde im Baselbiet ist genommen

Im Baselbiet sollen Jugendliche künftig ab 16 Jahren abstimmen können – und auch Ausländer sollen an die Urne gehen dürfen. Das verlangen zwei Initiativen von den Juso und dem Jungen Grünen Bündnis.
06.07.2016, 04:1806.07.2016, 06:24
Basel

Jetzt haben die jungen Politiker im Baselbiet die erste Hürde für ihre beiden Initiativen genommen. Gestern reichten sie bei der Landeskanzlei in Liestal die Unterschriften für das Stimmrecht ab 16 Jahren und für Ausländerinnen und Ausländer ein. Für erstere sind gemäss den Initianten 1900 Unterschriften zusammengekommen, für das Volksbegehren «für ein Stimmrecht für Niedergelassene» 2253 (nötig wären je 1500 gewesen).

Jedem Gesellschaftsmitglied eine Stimme

Mit den beiden Initiativen wollen die Jungpolitiker die Demokratie ausbauen, wie es in der Medienmitteilung heisst. Nach dem Prinzip: Jedem Gesellschaftsmitglied eine Stimme. In Baselland werde heute ein Viertel von der Bevölkerung vom politischen Prozess ausgeschlossen. «In einer Demokratie werden Entscheide gemeinsam gefällt, und zwar von allen Menschen mit genau einer Stimme», sagt Joël Bühler, Co-Präsident der Baselbieter Juso, gegenüber der Tageswoche

Sollen auch 16-Jährige sowie Ausländerinnen und Ausländer abstimmen dürfen?
An dieser Umfrage haben insgesamt 2507 Personen teilgenommen

Dennoch fordern die Initiativen nicht das volle Stimm- und Wahlrecht. Die Jugendlichen und die Ausländerinnen und Ausländer sollen nur das aktive Stimmrecht erhalten. Sie dürfen stimmen und wählen, aber sich nicht in ein Amt wählen lassen, wie es das passive Wahlrecht vorsieht.

Null Chance in der Vergangenheit

Bühler will sich zu den Chancen der Vorlagen im konservativen Baselbiet nicht äussern. «Wir sind gespannt auf die Argumente derer, die sich vor der Demokratie fürchten», lässt er sich in der Juso-Medienmitteilung zitieren.

Es ist nicht der erste Anlauf für ein Stimmrecht für Jugendliche. Im Kanton Basel-Stadt hatte das Ausländer-Stimmrecht 2010 an der Urne keine Chance. Gerade mal 19 Prozent Zustimmung erhielt die Vorlage. 2009 lehnte die Basler Bevölkerung auch die Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 deutlich ab. Im Baselbiet scheiterte im Jahr 2011 ein Vorstoss für ein Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene im Landrat. (rwy)

So sieht's schweizweit aus
Heute gewähren zwei Kantone Ausländerinnen und Ausländern ein aktives Stimm- und Wahlrecht: Jura und Neuenburg. Im Jura besteht das Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer, die seit zehn Jahren in der Schweiz leben und davon mindestens ein Jahr im Kanton Jura, seit 1979. Im Kanton Neuenburg wurde das Ausländer-Stimmrecht 2001 eingeführt. Dort müssen sich die Ausländerinnen und Ausländer mindestens fünf Jahre im Kanton aufhalten, um vom Recht Gebrauch machen zu dürfen.

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