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Im Kanton Baselland dürfen Schülerinnen und Schüler nicht mehr den Handschlag aus religiösen Gründen verweigern. Tun sie dies trotzdem, müssen die Erziehungsberechtigten mit Sanktionen rechnen: Sie können ermahnt oder mit einer Busse von bis zu 5000 Franken gebüsst werden. Parallel dazu können Disziplinarmassnahmen bei den Schülerinnen und Schülern ergriffen werden.
Der Fall von zwei muslimischen Schülern, die an der Sekundarschule Therwil BL Lehrerinnen den Handschlag verweigerten, hat Anfang April landesweit für Schlagzeilen gesorgt. Nun kommt die Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) zum Schluss, dass eine solche Verweigerung nicht angeht, wie sie am Mittwoch mitteilte.
Eine rechtliche Prüfung habe ergeben, dass Baselbieter Schulen trotz Religionsfreiheit einen Händedruck einfordern können, heisst es in der Mitteilung. Die temporäre Regelung der Sekundarschule Therwil, dass die beiden Schüler auf den üblichen Handschlag verzichten durften, wird aufgehoben.
Die BKDS begründet ihre Entscheidung mit dem Argument, dass das öffentliche Interesse bezüglich Gleichstellung von Mann und Frau sowie die Integration von Ausländern die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Religionsfreiheit) der Schüler erheblich überwiegen. Die Verweigerung des Händedrucks verletze zudem die Religionsfreiheit der anderen Schüler, weil sie dadurch selbst in einen religösen Akt einbezogen würden. (kri/sda)