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Kanton Bern soll elektronische Einwegzigaretten verbieten

Kanton Bern soll elektronische Einwegzigaretten verbieten

06.03.2025, 15:0706.03.2025, 15:07
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Der Kanton Bern soll den Verkauf von elektronischen Einwegzigaretten verbieten. Der Grosse Rat hat am Donnerstag eine entsprechende Motion mit 92 zu 49 Stimmen angenommen.

Noch dürfen Einweg-E-Zigaretten an Jugendliche verkauft werden.
Der Verkauf von Einweg-E-Zigaretten wird im Kanton Bern bald verboten.Bild: koen van weel/imago

Noch besser wäre ein schweizweites Verbot, hiess es in der Debatte. Entsprechende Bestrebungen sind auf Bundesebene im Gang. Doch angesichts der Gesundheitsgefährdung und des Ressourcenverschleisses dürfe man nicht auf den Bund warten, sagte Hanspeter Steiner namens der EVP.

«Was die Kantone Jura, Wallis und Basel-Stadt können, kann Bern auch», sagte Sarah Gabi Schönenberger (SP). Im Kanton Wallis tritt das Gesetz demnächst in Kraft. Im Jura und in Basel hat sich das Parlament für ein Verbot ausgesprochen.

Widerstand kam von der Mehrheit der SVP-Fraktion. Puffs könnten jederzeit im Internet und in Nachbarkantonen gekauft werden, sagte Verena Aebischer (SVP). Ein Verbot schade nur dem Gewerbe im Kanton Bern. Die SVP stehe für Freiheit; die Konsumentinnen und Konsumenten sollten eigenverantwortlich entscheiden.

Junge schützen

Dem widersprach Claudine Esseiva für einen Teil der FDP-Fraktion. Es seien vor allem Jugendliche zwischen 13 und 20 Jahren, die Puffs konsumierten. Für diese gelte es Verantwortung zu übernehmen.

Die Inhaltsstoffe seien oft nicht bekannt, ergänzte Sibyl Eigenmann (Mitte). «Wir wissen gar nicht, was unsere Jugendlichen einatmen.»

Puffs seien «eine Zeitbombe für die Gesundheit der Bevölkerung», aber auch eine Katastrophe für die Umwelt, machte Motionärin Moussia von Wattenwyl (Grüne) geltend. Der Inhalt – eine Lithiumbatterie und viel Plastik – lande meist in normalen Abfallkübeln. Mehrere Länder hätten die Einfuhr von Puffs bereits verboten oder seien daran, dies zu tun.

Regierungsrat Christoph Ammann (SP) warb vergeblich dafür, den Vorstoss nur in der unverbindlichen Form eines Postulats zu überweisen. Sollte der Bund eine Vernehmlassung starten, werde sich der Kanton Bern für ein Verkaufsverbot einsetzen. Für ein kantonales Verkaufsverbot fehlten aber möglicherweise die gesetzlichen Grundlagen. (hkl/sda)

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