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Seit Montag muss sich vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland ein heute 34-jähriger Mann wegen eines sexuellen Übergriffs auf eine Frau und wegen Raubes verantworten, wie die «Berner Zeitung» schreibt. Wobei sexueller Übergriff zu harmlos klingt im Vergleich zu dem, was in der Anklageschrift beschrieben wird.
An einem frühen Sonntagmorgen im September fährt eine Bernerin mit dem Velo auf dem Radweg von der Murtenstrasse in die Stöckackerstrasse. Auf Höhe des Hallenbades Weyermannshaus springt sie ein Mann an. Sie stürzt – seine Chance. Er wirft sich auf sie und drückt sie zu Boden. «Sei still! Gib mir deine Tasche. Ich habe ein Messer», habe der Angreifer an jenem Morgen auf ihr liegend geschrien, wie die Opfer-Anwältin die Frau zitiert. Weil er sich «wie ein wildes Tier» auf sie gestürzt und sie in voller Fahrt vom Velo gerissen habe, habe sie Todesangst gehabt. Sie gibt ihm die Tasche.
Damit gibt dieser sich aber nicht zufrieden. Er zerrt die Frau in den nahen Wald und tritt dabei immer wieder auf sie ein. Dort angekommen, vergewaltigt er sie gemäss Anklageschrift zwei Mal – einmal anal und einmal vaginal.
Der Angriff hat tiefe Spuren hinterlassen. Seelisch aber auch körperlich – die mehrfach verlagerten Brüche des linken Backenknochens und ein Bruch der linken Augenhöhle spürt die Frau bis heute. Das zertrümmerte Gesicht musste mit Platten und Schrauben zusammengeflickt werden. Sie sehe die Veränderungen in ihrem Gesicht bei jedem Blick in den Spiegel, sagt die Frau gemäss ihrer Anwältin. Das Opfer selbst sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus.
Anders der Täter. Er bestreitet den erzwungenen Verkehr, obwohl er beides in früheren Gesprächen zugegeben hatte. Dies aber nur wegen seines früheren Anwalts, wie der Mann heute sagte. Dieser soll ihn unter Druck gesetzt haben. Die Vergewaltigung sei nicht geplant gewesen, er habe die Frau nur ausrauben wollen. Sein jetziger Verteidiger plädiert nun auf versuchte Vergewaltigung. Er verlangt eine bedingte Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren.
Der Mann, ein gebürtiger Liberianer, war laut der Nachrichtenagentur SDA in Bern unter anderem als Eventveranstalter und Fussball-Halbprofi tätig. Er befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug und hat eine Therapie begonnen.
Für den Staatsanwalt sind die Aussagen des Mannes eine reine Schutzbehauptung. Zumal dieser mit äusserster Brutalität vorgegangen sei. «Wenn man in diesem Fall nicht von grausam reden will, wann dann?» Er fordert eine achtjährige Freiheitsstrafe für den Mann.
Am Mittwoch will das Regionalgericht Bern-Mittelland das Urteil bekannt geben. (rwy)