Der bernische Grosse Rat hat die Volksinitiative «Keine Steuergelder für die Berner Reithalle» zu Recht für ungültig erklärt. Dies hat das Bundesgericht am Mittwoch entschieden.
Das Stimmvolk wird damit definitiv nicht über die Initiative der Jungen SVP abstimmen. Das Bundesgericht hat in einer öffentlichen Beratung festgehalten, dass die Initiative gegen die Gemeindeautonomie und das Rechtsgleichheitsgebot verstösst.
Rechtlich könne die Stadt Bern an der Reithalle zwar festhalten. Faktisch wäre die monetäre Sanktion jedoch derart massiv, dass die Stadt gezwungen wäre, die Anlage aufzugeben.
Zudem zielt die Initiative gemäss Bundesgericht auf die Reithalle mit ihrer derzeitigen Nutzung ab. Gemäss dem Wortlaut der Initiative müsse die Kürzung des Lastenausgleichs unabhängig von der Sicherheitssituation angewandt werden. Andere Gemeinden mit ebenfalls problematischen Anlagen müssten hingegen mit keinen Konsequenzen rechnen, was eine ungleiche Behandlung darstelle.
Der bernische Grosse Rat hatte die kantonale Volksinitiative am 21. März vergangenen Jahres auf Antrag des Regierungsrats und der Finanzkommission für ungültig erklärt. Die Regierung stützte sich auf ein Rechtsgutachten des Zürcher Professors Giovanni Biaggini.
Die Reitschul-Initiative kam im April mit rund 17'500 Unterschriften zustande. Sie verlangt, dass Gemeinden, in denen «Anlagen oder Einrichtungen, von denen notorisch Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen», über den kantonalen Finanz- und Lastenausgleich (Filag) bestraft werden.
Konkret sollen Gemeinden wie die Stadt Bern, die solche Einrichtungen dulden, im Finanzausgleich schlechter gestellt werden. Für Bern würden jährlich rund 54 Millionen Franken wegfallen.
Die JSVP, mehrere Mitglieder und der FDP-Grossrat Hubert Klopfenstein reichten gegen den Beschluss des Grossen Rates vom März 2017 Beschwerde beim Bundesgericht ein. (whr/sda)