Die stationäre therapeutische Massnahme für den im Juni 2013 verurteilten Berner Oberländer, der sich im Internet als Mädchen getarnt an männliche Jugendliche heranmachte, wird um vier Jahre verlängert. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern gutgeheissen.
Dem heute 53-jährigen Mann gelang es, Buben und junge Männer dazu zu bewegen, ihm intime Bilder zu schicken. Dabei gab sich der Verurteilte als «Anita» aus. Mit den Fotos erpresste er die Jugendlichen und verlangte sexuelle Handlungen von ihnen.
Das Regionalgericht Oberland verurteilte den Mann dafür zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren. Ausserdem ordnete es eine stationäre therapeutische Massnahme an. Diese trat der Verurteilte vorzeitig an.
Bei der Verlängerung der Massnahme um vier Jahre stellte sich deshalb die Frage, wann die Frist für die Massnahme zu laufen begann. Das Bundesgericht hat dazu am Freitag ein Leiturteil publiziert.
Es hält darin fest, dass die Frist mit der gerichtlichen Anordnung zu laufen begonnen hat. Im Fall des Berner Oberländers ist dies der Tag der erstinstanzlichen Verurteilung. Die Vorinstanz war davon ausgegangen, dass der vorzeitige Eintritt in die Massnahme entscheidend sei, weshalb die Staatsanwaltschaft Beschwerde machte. (Urteil 6B_691/2018 vom 19.12.2018) (sda)