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Die Horrorvorstellung für jeden Patienten ist im Kanton Bern Tatsache: Dort führen Spitäler Operationen durch, für die sie gar keine Bewilligung haben. Diese Leistungen stellen sie dann dem Kanton stinkfrech in Rechnung. So kann es passieren, dass ein Patient an der Wirbelsäule operiert wird, obwohl das Spital und dessen Ärzte nicht genügend Erfahrung in dem Bereich aufweisen können.
Dies zeigt die gestern publizierte Versorgungsplanung 2016 des Kantons. Das Papier bildet die rechtliche Basis für das Erstellen der Spitallisten. Diese definieren, an welchen Standorten welche Eingriffe durchgeführt werden dürfen und müssen. Für manche Eingriffe muss beispielsweise eine Intensivstation vorhanden sein oder es muss eine klar definierte Anzahl Spezialärzte im Haus zur Verfügung stehen. Damit soll die Sicherheit der Patienten garantiert werden. «Hat ein Spital keinen Auftrag für einen Bereich, liegt es oft daran, dass es die Anforderungen nicht erfüllt», sagt Annamaria Müller, Leiterin des Spitalamts, gegenüber der «Berner Zeitung» (BZ).
Somit setzten also Spitäler die Gesundheit ihrer Patienten aufs Spiel, nur um daran zu verdienen. «Ein solches Vorgehen ist eine mutwillige Täuschung des Kantons an der Grenze der Legalität», kritisiert die GLP-Grossrätin und Gesundheitspolitikerin Barbara Mühlheim laut der BZ.
Die Versorgungsplanung deckt noch einen anderen Missstand auf, bei dem der Kanton seine Aufsichtspflicht verletzt: Viele Spitäler halten bei manchen Operationen die vorgeschriebenen Mindestfallzahlen nicht ein. Das heisst: Der Kanton Bern verlangt bei vielen Eingriffen mindestens zehn Fälle pro Jahr. Erreicht ein Spital diese Zahl nicht, muss ihm der Kanton theoretisch die Bewilligung für diesen Eingriff entziehen. Obschon bei manchen Behandlungen bis zu hundert Prozent aller dafür zugelassenen Spitäler die Mindestfallmenge nicht erreichen, blieb dies bisher ohne Konsequenzen.
Laut dem Spitalamt soll nun alles besser werden. Der Plan: Die betroffenen Spitäler sollen voraussichtlich ab 2018 die entsprechenden Behandlungen nicht mehr erbringen dürfen. Zudem will die Gesundheitsdirektion die Fälle nun prüfen und die bereits bezahlten Kantonsbeiträge zurückfordern.
Die Spitäler selbst halten sich bedeckt. Sowohl der Verband der
öffentlichen Spitäler im Kanton
Bern als auch jener der Privatspitäler wollen sich
zuerst vertieft mit der neuen Versorgungsplanung
auseinandersetzen,
bevor sei dazu Stellung
nehmen. (rwy)