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Nach den Krawallen vom Wochenende hat nicht nur Sicherheitsdirektor Reto Nause die Nase voll, sondern offenbar auch der Berner Gemeinderat. Dieser äussert sich in einer Mitteilung vom Mittwoch zu den Ereignissen. Darin unterstützt dieser ausdrücklich, «dass die Kantonspolizei die Internet-Fahndung als Instrument nutzen will, um Täter zu identifizieren und zu überführen.»
Das erstaunt umso mehr, als dass der rot-grüne Gemeinderat bislang nicht Feuer und Flamme für die Einführung eines Internetprangers war. Jedenfalls nicht längerfristig. 2013 unterstützte er die Internetfahndung nach der «Tanz dich frei»-Party, als Vermummte alles kurz und klein schlugen, was ihnen in die Quere kam. Die Folgen damals: 50 Verletzte und Kosten in Höhe von mehr als zwei Millionen Franken.
Nause kann also einen kleinen Sieg verbuchen. Dieser ist bekanntlich glühender Verfechter des Internetprangers. Bereits 2013 forderte er einheitliche gesetzliche Grundlagen für die Veröffentlichung von Fahndungsfotos im Internet. Nach dem Chaos vom Wochenende sagt er gegenüber «Der Bund»: «Ich sehe keine Probleme darin, Fotos von randalierenden Straftätern zu veröffentlichen.»
So ohne weiteres kann heute aber keine Internetfahndung durchgeführt werden. Federführend ist die Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet, ob eine solche verhältnismässig ist. Dafür müssen zuerst alle anderen Mittel ausgeschöpft sein. Ein Beispiel: Die Fotos müssen zuerst Szenekennern vorgelegt werden.
Der Internetpranger nach der «Tanz dich frei»-Party brachte übrigens einigen Erfolg: Die Polizei konnte so 12 der 49 gesuchten Vermummten identifizieren.