Ein Arzt für orthopädische Chirurgie aus dem Kanton Bern muss 31 Krankenkassen rund 400'000 Franken für das Jahr 2014 zurückzahlen. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass der Arzt im Vergleich zu seinen Berufskollegen zu hohe Tarife verrechnet hat.
Die durch Santésuisse vertretenen Krankenkassen erhoben im Juli 2016 beim Schiedsgericht in Sozialversicherungsstreitigkeiten des Kantons Bern Klage gegen den Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates.
Sie verlangten eine Rückerstattung von rund 570'000 Franken, weil der Arzt seine Leistungen nicht gemäss dem Gebot der Wirtschaftlichkeit erbracht habe. Ihre Berechnungen stützten sie auf statistische Durchschnittskosten. Als Vergleichsgruppe dienten ambulant praktizierende Ärzte des gleichen Fachbereichs.
Das Schiedsgericht legte fest, dass der Arzt von den im Jahr 2014 verrechneten Honoraren von total einer Million Franken 400'000 zurückerstatten müsse. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid in einem am Freitag publizierten Urteil bestätigt.
Es hält fest, dass die angewendete Berechnungsmethode zwischen der Vereinigung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte sowie Santésuisse beziehungsweise Curafutura ausgehandelt worden und verbindlich sei. Auch wenn diese Methode noch verbesserungsbedürftig sei, dürfe sie angewendet werden.
Das Bundesgericht hat auch die Rüge des Arztes abgewiesen, dass er nicht mit der Facharztgruppe orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates hätte verglichen werden dürfen. (whr/sda)