Schweiz
Bundesrat

Jobpause und trotzdem Lohn für Pflege von Angehörigen

ARCHIV - ZU DEN KOF-PROGNOSEN ZU DEN STEIGENDEN GESUNDHEITSKOSTEN STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG - An employee of Spitex Biel, the municipal home care service, visits an elderly ...
Vom Arbeitgeber freistellen lassen und trotzdem bezahlt werden: Der Bundesrat hat im Grundsatz entschlossen, dass wer ein krankes Familienmitglied pflegt, so entlastet wird (Symbolbild). Bild: KEYSTONE

Jobpause und trotzdem Lohn: Bundesrat beschliesst Grundsatz für Pflege von Angehörigen

01.02.2017, 15:2701.02.2017, 15:28

Wer ein krankes Familienmitglied pflegt, soll sich am Arbeitsplatz für kurze Zeit freistellen lassen können. Eltern mit schwer kranken Kindern sollen einen längeren Betreuungsurlaub nehmen können. Das hat der Bundesrat im Grundsatz beschlossen.

In der Schweiz pflegen und betreuen pro Jahr mindestens 140'000 Personen im Erwerbsalter regelmässig Angehörige, über 800 von ihnen verunfallte oder schwer erkrankte Kinder. Die Zahl der älteren Personen, die auf Pflege oder andere Unterstützung angewiesen seien, werde in den kommenden Jahren stark zunehmen, hält der Bundesrat fest.

Er will deshalb die Situation für betreuende und pflegende Angehörige verbessern. Diese sollen sich engagieren können, ohne sich zu überfordern oder in finanzielle Engpässe zu geraten.

Arbeitgeber bezahlt

Wer für die Pflege eines Angehörigen freigestellt ist, soll weiterhin vom Arbeitgeber bezahlt werden. Welche Auswirkungen die erforderlichen Änderungen des Arbeitsgesetzes und des Obligationenrechts für die Arbeitgeber hätten, will der Bundesrat im Rahmen einer Regulierungsfolgeabschätzung aufzeigen.

Für Eltern mit schwer kranken oder verunfallten Kinder, die einen länger dauernden Betreuungsurlaub nehmen könnten, erwägt der Bundesrat eine Kompensation des Lohnausfalls wie bei Mutterschaft. Er lässt eine entsprechende Variante ausarbeiten.

Mehr Gutschriften

Weiter will der Bundesrat die Betreuungsarbeit besser anerkennen. Dazu soll das Gesetz über die AHV ergänzt werden. Dieses sieht bereits heute Betreuungsgutschriften vor, wenn eine Person mit Anspruch auf mindestens eine mittlere Hilflosigkeitsentschädigung betreut wird.

Künftig sollen auch jene Betreuungsgutschriften erhalten, die Verwandte mit leichter Hilflosigkeit betreuen oder pflegen. Zudem will der Bundesrat prüfen, den Anspruch auf Konkubinatspaare auszuweiten.

Mehr Ferienbetten

Neben den gesetzlichen Massnahmen soll das Entlastungsangebot ausgebaut werden. Entlastet werden pflegende Angehörige unter anderem durch Freiwillige oder durch Ferienbetten in Alters- und Pflegeheimen.

Die Massnahmen sind Teil des «Aktionsplans zur Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger» und der Strategie «Gesundheit 2020» des Bundesrates. Das Departement des Innern (EDI) hat nun den Auftrag, zusammen mit dem Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und dem Wirtschaftsdepartement (WBF) bis Ende des Jahres eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten.

Verbesserungen für pflegende Angehörige hatte auch das Parlament gefordert. Die Gesundheitskommission des Nationalrates schlägt vor, den Intensivpflegezuschlag für die Pflege schwerkranker und schwerbehinderter Kinder zu erhöhen. (sda)

Auch Pflege: Hôpital Albert Schweitzer in Haiti

1 / 9
Hôpital Albert Schweitzer in Haiti
Rolf und Raphaela Maibach mit einer haitianischen Patientin des Hôpital Alber Schweitzer.
Auf Facebook teilenAuf X teilen
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
3 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
3
Wie bitte? WAS tunkst du ins Fondue?
Und wir dachten, hier gäbe es gar keine Diskussion! Doch siehe da, offenbar wird da eine ganze Palette essbarer Zutaten in Käsefondue getunkt.
Eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Appinio Ende 2025 ergab einige spannende Erkenntnisse zum Thema Essverhalten in der Schweiz. 43 Prozent aller Schweizer und Schweizerinnen essen ihr 3-Minuten-Ei mit Aromat, etwa. Oder: Fast das halbe Land (48 Prozent) kocht Carbonara mit Rahm. Und satte 78 Prozent essen Bratwurst mit Senf.
Zur Story