Die Armee braucht mehr Soldaten. Der Bundesrat will deshalb die Hürden für den Zivildienst erhöhen. Damit vollzieht er eine Kehrtwende: Noch 2014 sah er vor einem solchen Schritt ab.
Um den Armeebestand zu stabilisieren, will der Bundesrat den Zivildienst in Zukunft weniger attraktiver machen. Die Zahl der Zulassungen ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen - von 4670 im Jahr 2011 auf 6169 im Jahr 2016. Dies beeinflusse den Armeebestand negativ, ist der Bundesrat überzeugt.
Er hat am Mittwoch entschieden, die Zahl der Zulassungen zum Zivildienst «substanziell» zu verringern. Eine konkrete Zahl nennt er zwar nicht, auch ist unklar, ob er einen Schwellenwert anstrebt. Eine Grössenordnung lässt sich aber an der personellen Alimentierung der Armee ablesen.
Um die Bestände zu füllen, braucht die Armee rund 20'000 Rekruten pro Jahr. Zusammen mit den Rekrutenschulen im Frühling und im Sommer sind vergangenes Jahr zwar 21'800 Wehrpflichtige eingerückt. Erfahrungsgemäss brechen jeweils rund 20 Prozent von ihnen die RS ab, aus medizinischen oder anderen Gründen. Damit könnten noch rund 18'000 Armeeangehörige den Verbänden zugeteilt werden.
Der Bundesrat schlägt verschiedene Massnahmen vor, um auch künftig genug Armeeangehörige zu haben. Er hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) mit der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage bis Herbst 2018 beauftragt.
Die Eckwerte hat die Landesregierung am Mittwoch bereits vorgegeben. Ins Visier nimmt er dabei vor allem Soldaten, die nach bestandener Rekrutenschule ein Gesuch für den Zivildienst einreichen. Im vergangenen Jahr betraf dies knapp 40 Prozent der 6169 Zulassungen.
Der Bundesrat will eine Mindestanzahl von 150 zu leistenden Diensttagen im Zivildienst festschreiben. Damit würden bereits geleistete Militärdiensttage gar nicht mehr angerechnet. Heute werden zu leistende Diensttage mit dem Faktor 1,5 multipliziert. Armeeangehörige, die nach bestandener RS ein Gesuch stellen, sollen zudem mit einer Wartefrist von zwölf Monaten belegt werden.
Eine weitere Einschränkung ist der Beginn: Gesuchsteller aus der RS sollen innerhalb von zwölf Monaten mit dem langen Zivildiensteinsatz beginnen müssen. Eine jährliche Einsatzpflicht bereits ab dem Kalenderjahr nach Zulassung soll ebenfalls eingeführt werden. Wer keine Restdiensttage im Militär hat, soll von der Zulassung ganz ausgeschlossen werden. Erschweren will der Bundesrat auch den Wechsel von Unteroffizieren und Offizieren in den Zivildienst.
Attraktiver wird der Militärdienst bereits mit der Weiterentwicklung der Armee (WEA). In einem im September veröffentlichten Bericht zeigte der Bundesrat die verschiedenen Verbesserungen auf.
So werden Stellungspflichtige vermehrt mit Rücksicht auf ihre Fähigkeiten ausgehoben. Bisher als untauglich Qualifizierte können dort eingesetzt werden, wo sie der Armee einen Nutzen bringen. Zudem wird die körperliche Belastbarkeit der Rekruten nach und nach aufgebaut.
Milizkadern wird neu eine Ausbildungsgutschrift gewährt, die sie für zivile Aus- und Weiterbildungen einsetzen können. Der Betrag richtet sich nach Dienstgrad und Ausbildungsdauer. Zukünftigen Kaderangehörigen wird zudem ein Bildungs- und Kompetenznachweis ausgehändigt. Dieser bestätigt die während der Grundausbildung und dem Abverdienen erworbenen Kompetenzen.
Zur besseren Vereinbarkeit von Militärdienst und ziviler Laufbahn werden die abverdienenden Kader drei Wochen vor Ende der Rekrutenschule entlassen, wenn sie unmittelbar im Abschluss ihr Studium aufnehmen. Zudem können fünf Tag zur Studienvorbereitung bezogen werden.
Am Mittwoch hat der Bundesrat das WBF zudem beauftragt, den Einsatz von Zivildienstpflichtigen bei Kultur- und Sportanlässen sowie zur Unterstützung von Angehörigen betreuungsbedürftiger Personen zu prüfen.
Parallel dazu hat er Änderungen der Zivildienstverordnung sowie der Verordnung über das Informationssystem des Zivildienstes verabschiedet. Nach Ansicht des Bundesrates haben sich verschiedene Regeln im Vollzugsalltag als anpassungsbedürftig erwiesen. Die Änderungen treten per 1. Januar 2018 in Kraft. (sda)