Vom Volk hat der Bundesrat im November 2021 den Auftrag erhalten, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und damit insbesondere zu verhindern, dass noch mehr Fachkräfte aus dem Beruf austreten. Die Pflege-Initiative wurde mit 61 Prozent der Stimmen klar angenommen.
«Der Bundesrat will die Pflege als wichtigen Pfeiler der medizinischen Versorgung stärken und die Qualität der Pflege gewährleisten.» Das erklärt nun der Bundesrat am Mittwoch und gibt bekannt, wie er das erreichen will.
Die wichtigsten Punkte:
Der Bundesrat will die Pflege-Initiative in zwei Etappen umsetzen. Die erste konzentriert sich auf die Ausbildung von Pflegefachkräften. Die Grundlage bildet das neue «Ausbildungsförderungsgesetz Pflege», das der Bundesrat auf den 1. Juli 2024 in Kraft setzt.
Wie der Bundesrat bekannt gibt, sollen Bund und Kantone am 1. Juli 2024 mit einer breiten Ausbildungsoffensive beginnen. Sie besteht aus drei Teilen:
Ab dem 1. Juli und befristet auf acht Jahre können die Kantone dazu Geld vom Bund beantragen. Dieser beteiligt sich bis maximal zur Hälfte an den Kosten der Kantone. Insgesamt soll die Ausbildung im Bereich der Pflege durch Bund und Kantone während dieser acht Jahren mit knapp einer Milliarde Franken gefördert werden.
Der zweite Bereich der Umsetzung der Pflege-Initiative betrifft die Arbeitsbedingungen. So will der Bundesrat mehr Pflegefachleute für den Beruf gewinnen sowie im Berufsfeld halten und gleichzeitig dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Dazu gibt der Bundesrat konkrete Verbesserungsvorschläge in die Vernehmlassung. Dienstpläne müssen beispielsweise vier Wochen im Voraus kommuniziert werden. Kurzfristige Anpassungen werden dabei finanziell oder mit Überzeit abgegolten.
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit wird von heute 50 auf neu 45 Stunden herabgesetzt. Die Normalarbeitszeit wird auf zwischen 38 und 42 Stunden begrenzt.
Der Bundesrat möchte die Sozialpartner zudem verpflichten, Gespräche über weitere Verbesserungen der Arbeitsbedingungen aufzunehmen. Allerdings ist sich der Bundesrat über den Weg zu diesem Ziel nicht ganz einig. Darum schickt er zwei Varianten in die Vernehmlassung: Eine, die vorsieht, dass in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) auch von den neuen Bundesvorgaben abgewichen werden darf, und eine zweite, bei der nationale Vorgaben in nicht unterschritten werden dürfen.
Der Bundesrat will ausserdem die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten verbessern – und damit den Pflegeberuf als Gesamtes wieder attraktiver gestalten.
Der Masterabschluss und das Berufsprofil der Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten (Advanced Practice Nurse – APN) soll dazu auf Bundesebene geregelt werden. Heute können APN ausschliesslich Pflegeleistungen gegenüber der obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder anderen Sozialversicherungen abrechnen. Nun soll geprüft werden, ob und wie APN in Zukunft auch weitere Leistungen abrechnen können.
Um sicherzustellen, dass die verschiedenen Massnahmen zur Umsetzung der Pflegeinitiative auch Wirkung zeigen, soll ein Nationales Monitoring des Pflegepersonals entstehen. Dabei sollen zum Beispiel die Zahl der offenen Stellen, die Zahl der Ausbildungsabschlüsse, die Fluktuationsrate, der Bestand der Pflegepersonen oder die Pflegequalität aus Sicht der Patientinnen und Patienten gemessen und kommuniziert werden. (lak/leo)
Wäre jemand in der Pflege dermassen schnell wie unsere Politiker, wäre die Kündigung innert zwei Tagen auf dem Tisch.