Die längere Lebensdauer der F/A-18-Kampfjets und der Kauf von Munition sind die Schwerpunkte der Armeebotschaft 2017, über die die Räte voraussichtlich im Juni befinden. Am Montag stellte die Armeespitze die geplanten Beschaffungen vor.
Insgesamt beantragt der Bundesrat dem Parlament für Rüstung und Immobilien Kredite von 2,1 Milliarden Franken. Es sei wichtig, die Ausrüstung der Armee auf einem guten Niveau zu halten, sagte Verteidigungsminister Guy Parmelin am Montag auf dem Militärflugplatz Payerne VD vor Medienvertretern.
Zusammen mit Armeechef Philippe Rebord und Rüstungschef Martin Sonderegger stellte er den Medien und im Anschluss den Mitgliedern der zuständigen Parlamentskommissionen die geplanten Beschaffungen vor. 450 Millionen Franken will der Bundesrat wie angekündigt in die Verlängerung der Lebensdauer der F/A-18-Kampfjets investieren.
Es gehe darum, Sicherheitslücken im Luftraum zu vermeiden und Spielraum bei der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge zu erhalten, sagte Parmelin zu der Aufrüstung. Statt nach 5000 Flugstunden etwa 2015 ausgemustert zu werden, sollen die Jets bis 2030 flugtauglich werden, für insgesamt 6000 Flugstunden.
Mit den 450 Millionen Franken sollen unter anderem die Flugzeugstruktur verstärkt, einzelne Systeme ersetzt und neue Radarlenkwaffen gekauft werden. Der Prozess für die Beschaffung neuer Kampfjets steht nach dem Volksnein zum Gripen-Kauf von 2014 ganz am Anfang. Ab 2025 sollen die ersten neuen Jets eintreffen.
Nachholbedarf hat die Armee bei der Munition: In der im Februar vom Bundesrat verabschiedeten Armeebotschaft sind 225 Millionen Franken vorgesehen, um die Munitionslager wieder aufzufüllen. In weniger als zehn Jahren seien die Ausgaben für Munition von 400 auf 100 Millionen Franken reduziert worden, sagte Rüstungschef Sonderegger.
Der Rahmenkredit für Armeematerial – er wird erstmals mit der Armeebotschaft vorgelegt – enthält ausserdem 156 Millionen Franken für Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung. Es handelt sich dabei um die ordentliche Munitionsbeschaffung – im Gegensatz zur ausserordentlichen Aufstockung im Rahmen des Rüstungsprogramms. (nfr/sda)