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Chef der Finanzkontrolle soll auch ohne Zustimmung des Bundesrates handeln können

Chef der Finanzkontrolle soll auch ohne Zustimmung des Bundesrates handeln können

07.09.2016, 16:0407.09.2016, 16:16

Das Debakel um das Informatikprojekt INSIEME hat Folgen: Der Direktor der Finanzkontrolle soll mehr Kompetenzen erhalten und auch ohne Zustimmung durch Bundesräte handeln können. Zudem sollen die politischen Verantwortlichen besser über Prüfungen informiert werden.

Der Bundesrat will das Finanzkontrollgesetz (FKG) entsprechend ändern. Eine zentrale Neuerung betrifft den Direktor oder die Direktorin der eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK). Er oder sie soll in Zukunft selbst über die Aktenherausgabe und die Einvernahme von Mitarbeitenden entscheiden können - ohne die bisher notwendige Zustimmung der betroffenen Departementsvorsteher.

Konsequente Gewaltenteilung

Der grössere Handlungsspielraum für den EFK-Direktor entspricht gemäss Botschaft einer konsequenten Gewaltenteilung. Zudem stärke er die Judikative, die damit leichter Zugang zu Beweismitteln erlange. Diese Forderungen gehen auf ein Postulat der Walliser CVP-Nationalrätin Viola Amherd zurück. Der Bundesrat hatte es ursprünglich abgelehnt.

Das 2001 lancierte Informatikprojekt INSIEME, mit dem veraltete Systeme ersetzt werden sollten, musste 2012 abgebrochen werden. Die Kosten beliefen sich auf 116 Millionen Franken. In ihrer Untersuchung stellten die Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen fest, dass vor allem mangelnde Führung und Aufsicht zum Scheitern geführt hatten. (whr/sda)

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