Coronavirus: Was du wissen musst
Schulen, Restaurants, ÖV: Mit diesen Massnahmen bekämpft der Bundesrat das Coronavirus
Schulen/Unis
Alle Schulen werden geschlossen. Bis am 4. April sind auch alle Präsenzveranstaltungen an Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten untersagt. Bereits angesetzte Prüfungen können durchgeführt werden, wenn bestimmte Schutzmassnahmen getroffen werden.
Ob die Kitas offen bleiben, entscheiden die Kantone.
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Veranstaltungen
Fertig Party: Öffentliche und private Veranstaltungen mit 100 oder mehr Personen sind verboten.
Freizeit
Skigebiete, Theater, Kinos (über 100 Personen), Fitnessclubs bleiben zu.
Restaurants/Bars/Discos
Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen nicht mehr als 50 Personen gleichzeitig aufnehmen. Die anwesenden Personen müssen zudem die Empfehlungen des BAG zur Hygiene und zum Abstandhalten einhalten können.
Grenzkontrollen
Der Bundesrat hat entschieden, dass ab sofort Schengen-Grenzkontrollen an sämtlichen Binnengrenzen mit sofortiger Wirkung lageabhängig wieder eingeführt werden.
Die Einreise aus Italien ist nur noch Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen, erlaubt.
ÖV
Der öffentliche Verkehr fährt grundsätzlich weiter. Um das Risiko einer Ansteckung zu vermeiden, empfiehlt das BAG aber, die Benützung des ÖV möglichst zu meiden.
Der Verkehr auf rein touristischen Linien ohne Erschliessungsfunktion, Extrafahrten und historische Fahrten werden eingestellt.
Empfehlungen:
- Ab sofort und bis auf weiteres ist die Benützung des öffentlichen Verkehrs möglichst zu vermeiden, insbesondere zu Stosszeiten.
- Halten Sie beim Warten an Bahnhof oder Haltestelle Abstand zu anderen Personen.
- Verzichten Sie auf Ihren Tourismus- und Freizeitverkehr mit ÖV.
- Halten Sie in den öffentlichen Verkehrsmitteln Abstand zu anderen Personen und setzen Sie die Hygieneregeln und allgemeinen Verhaltensempfehlungen konsequent um.
Wer Symptome einer Atemwegserkrankung hat, soll den öffentlichen Verkehr nicht benutzen, ebenso Personen über 65 Jahre.
Arbeitgebende sollen die Arbeitszeiten ihrer Angestellten so gestalten, damit sie Stosszeiten vermeiden können.
Wirtschaft
Der Bundesrat greift auch der Wirtschaft unter die Arme. Er hat 10 Milliarden Franken Soforthilfe bewilligt. Damit sollen vor allem die Löhne der Arbeitnehmenden weiterhin gezahlt werden. Konkret können im Fonds der Arbeitslosenversicherung bis zu 8 Milliarden Franken für die Kurzarbeitsentschädigung geltend gemacht werden. Die Karenzfrist für die Kurzarbeit wird ab sofort auf einen Tag reduziert. Eine Ausweitung auf befristete Arbeitsverhältnisse ist in Prüfung. Für besonders betroffene Unternehmen prüft der Bundesrat eine Härtefallregelung bis zu 1 Milliarde Franken. Den KMU mit finanziellen Engpässen stehen ab sofort bis zu 580 Millionen Franken an verbürgten Bankkrediten zur Verfügung.
Unterstützung für Sport/Kultur
Der Bundesrat greift auch Veranstaltern von Sportanlässen und dem Kultursektor unter die Arme. Für ehrenamtlich tätige Organisationen im Sportbereich werden à fonds perdu 50 Millionen Franken bereitgestellt. Für den Profibetrieb im Mannschaftssport will der Bundesrat zinslose, rückzahlbare Darlehen gewähren. Dafür stehen ebenfalls 50 Millionen Franken zur Verfügung.
Arbeitgeber/Homeoffice
- Arbeitgebende sollen die Arbeitszeiten ihrer Angestellten so flexibel wie möglich gestalten, damit sie Stosszeiten vermeiden können.
- Wo möglich soll Homeoffice erlaubt und ermöglicht werden.
(amü)
