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Schweizer Wildcamper am Rheinufer getötet: Anklage gegen Letten erhoben

Rheinau (ZH) am Mittwoch, 6. Juni 2018. Ein Jahr lang soll im Zuercher 1300-Seelen-Dorf jeder, der will, ein "bedingungsloses Einkommen" erhalten. In der Schweiz waere es das erste Experimen ...
Rheinau im Kanton Zürich: Auf der gegenüberliegenden deutschen Uferseite wurde der Schweizer Camper brutal ermordet.Bild: KEYSTONE

Schweizer Wildcamper grausam erschlagen: Angeklagter tötete bereits in seiner Heimat

Er tötete mutmasslich einen jungen Schweizer Wildcamper am Rheinufer im deutschen Jestetten auf grausame Art und Weise. Nun hat die deutsche Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 39-jährigen Mann aus Lettland wegen Totschlags erhoben.
13.09.2023, 11:0713.09.2023, 15:27
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Der Fall sorgte Anfang Juni für grosses Aufsehen: Ein 31-jähriger Schweizer wurde mit massiven Kopf- und Gesichtsverletzungen tot am Rheinufer im deutschen Jestetten aufgefunden, unweit der Grenze zur Schweiz. Der Mann, der in der idyllischen Gegend wild campieren wollte, wurde mit einem massiven Holzscheit, welches die Polizei am Tatort fand, erschlagen. Gemäss den Erkenntnissen der Ermittler schlug der Täter mindestens achtmal zu. Das Opfer starb daraufhin an einem Schädel-Hirn-Trauma.

Zunächst war unklar, wer hinter dem grausamen Angriff steckte. Doch eine DNA-Probe, die ein 39-jähriger Mann aus Lettland abgab, beförderte diesen ins Zentrum der Ermittlungen: Dieselbe DNA wurde auch an der Tatwaffe und einem am Tatort zurückgelassenen Zigarettenstummel gefunden. Der mutmassliche Täter wurde zuvor als Zeuge befragt. Zwei Wochen nach der Tat wurde der 39-Jährige auf einem Lidl-Parkplatz im deutschen Lottstetten verhaftet.

Der 39-Jährige war erst vor kurzem nach Deutschland eingereist und dort nicht polizeibekannt – anders in seinem Herkunftsland Lettland: Dort verbüsste der Mann wegen Mordes ab 2005 eine zehnjährige Haftstrafe, ehe er 2015 auf freien Fuss kam. Laut der «NZZ» handelt es sich beim Mann aber nicht um einen normalen lettischen Staatsbürger, sondern um einen sogenannten «Nichtbürger». Dieser Status ist eine lettische Eigenart – zwar besitzen die rund 200'000 lettischen Nichtbürger im baltischen Land den lettischen Pass, allerdings gelten sie als Bürger zweiter Klasse und dürfen beispielsweise nicht an Wahlen teilnehmen.

Unklar bleibt das Motiv des Angeklagten. Die Ermittler gehen derzeit davon aus, dass es sich beim getöteten Schweizer um ein Zufallsopfer handelte und er dem mutmasslichen Täter am verhängnisvollen Abend zum ersten Mal begegnete. Dieser zeigt sich bis jetzt wenig kooperativ und macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Nachdem die deutsche Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen den Mann erhoben hat, wird diese nun übersetzt und dem Verteidiger des Angeklagten zugestellt. Das Landgericht Waldshut-Tiengen entscheidet in der Folge, ob die Klage zugelassen wird. Sollte dies der Fall sein, würde der Prozess gegen den Mann wohl bereits im Dezember dieses Jahres beginnen. (red/sda)

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34 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Nordkantonler
13.09.2023 13:29registriert September 2020
Der Ort heißt "Jestetten", nicht "Jeststetten".
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Foxberry
13.09.2023 20:27registriert März 2022
Nichtbürger mit lettischem Pass sind in aller Regel ethnische Russen, die sich nicht in die Mehrheitsgesellschaft integrieren wollen und die zur Erlangung der Staatsbürgerschaft nötigen Rituale wie Küssen der Staatsflagge oder eine lettische Sprachprüfung nicht absolvieren wollen.
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Antinatalist
13.09.2023 13:25registriert September 2019
Und er ist ein "Nichtbürger" (saublöder Begriff), weil er zuvor einen Mord begangnen hat? Oder ist man das in Lettland ab Geburt oder nach Einbürgerung?




Ja, ich könnte eine Suchmaschine bemühen...
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