Wird Twint von Apple schikaniert? Jetzt ermittelt die Weko
Die Wettbewerbskommission (Weko) ermittelt gegen Apple. Dies teilte die Behörde am Donnerstag mit. Dabei geht es darum, ob der US-Konzern Schweizer Anbietern wie Twint den Zugang zur sogenannten NFC-Schnittstelle ausschliesst und damit das Kartellrecht verletzt. Die Weko prüft nun in einer Vorabklärung, «ob die Modalitäten dieser Zugangsgewährung, die sich von denjenigen im EWR-Raum unterscheiden, kartellrechtskonform ausgestaltet sind».
Die Abkürzung NFC steht für Near Field Communication. Sie ermöglicht Konsumenten bequemes Zahlen an der Ladenkasse: Wer eine digitale Brieftasche besitzt, kann dank ihr an der Kasse nur sein Handy zücken, es ans Terminal halten – fertig.
Doch so einfach ist es hierzulande nicht, wenn man ein iPhone von Apple besitzt (CH Media berichtete). Denn der US-Konzern verlangt von Anbietern wie Twint für den Zugang Gebühren. Und das, obwohl die EU Apple vor einem Jahr dazu zwang, im EWR-Raum die Technologie kostenlos zugänglich zu machen. Die Schweiz bleibt aussen vor. Twint setzt deshalb nach wie vor auf QR-Codes statt auf die bequemere NFC-Technologie. Apple begründet die Gebühren in der Schweiz damit, dass der Zugang über ein sogenanntes Secure-Element laufe. Und dieses erfordere kontinuierliche Investitionen.
Gratis-Zugang auch in der Schweiz?
Das sorgt bei Twint für Frust. Ein Sprecher bezeichnet die Taktik des Silicon-Valley-Riesen als «Finte, um in der Schweiz bei Nutzung der NFC-Schnittstelle mitverdienen zu können». Besonders stossend sei, dass Apple Gebühren für eine Technologie verlange, die der Konzern gar nicht selbst entwickelt habe. Letzte Woche war das Machtgebaren von Apple auch Thema im Ständerat. FDP-Politiker Damian Müller warnte vor der zunehmenden Abhängigkeit der US-Giganten im Zahlungsverkehr.
«Wenn wir die digitale Souveränität ernst nehmen, müssen wir das Kartellgesetz konsequent anwenden. Andernfalls nehmen eine Verteuerung des mobilen Zahlens in der Schweiz in Kauf», so Müller. Wie Twint sah der FDP-Politiker die Weko in der Pflicht, aktiv zu werden.
Diesen Ruf hat die Weko unter Präsidentin Laura Baudenbacher nun erhört. Doch so klar, wie es Apples Gegenspieler darstellen, ist die rechtliche Situation nicht. Während die EU spezifische Regeln für Big-Tech-Sektor erlassen hat, gibt es in der Schweiz keine Bestimmung, dass Apple seinen Zugang kostenlos freigeben muss. «Inwiefern Kostenlosigkeit des Zugangs zu einer Schnittstelle, Technologie oder zu Daten gestützt auf das aktuelle Kartellgesetz durchgesetzt werden kann, muss in jedem Fall einzeln geprüft werden», erklärte die Weko noch vor Bekanntgabe der aktuellen Vorabklärung. (aargauerzeitung.ch)
