Nun ist es also soweit: Seit gestern Montag läuft der Pilotbetrieb für das Covid-Zertifikat. Schrittweise werden jetzt die ersten Zertifikate ausgestellt – sowohl in Papierform als auch elektronisch auf der kostenlosen «COVID Certificate App», die per sofort bereit zum Download ist.
Bis am Dienstagvormittag wurden gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) etwas mehr als 260 Zertifikate ausgestellt. Der Pilotbetrieb dauert zwei Wochen, Ende Juni sollen die Zertifikate dann in der ganzen Schweiz zur Verfügung stehen.
Doch wofür werden wir die Zertifikate überhaupt nutzen können? Seit gestern Montag wissen wir dazu etwas mehr, nachdem der Nationalrat einige Grundsatzentscheide gefällt hat. Nachfolgend die wichtigsten Punkte.
Der Nationalrat stimmte am Montag über das aktualisierte Covid-Gesetz ab. Dabei ging es neben Hilfen für Erwerbstätige und Sportclubs auch um den Einsatz des Covid-Zertifikats. Die SVP wollte dessen Nutzen stark einschränken. Nationalrätin Diana Gutjahr forderte, das Zertifikat nur für den internationalen Reiseverkehr, für Grossveranstaltungen mit mehr als 5000 Personen und für Discos zu verwenden.
Für alle anderen Anwendungsbereiche wollte Gutjahr ein explizites Verbot. Es sei «unverhältnismässig», wenn man beim Restaurant-Besuch das Covid-Zertifikat vorzeigen müsse, argumentierte Gutjahr.
Nein, Gutjahr und ihre Parteikolleg:innen hatten keine Chance. Ihre Vorstösse wurden abgelehnt.
Der Nationalrat hat am Montag dem Bundesrat den Rücken gestärkt. Dieser sieht ein Ampel-System vor, das den Rahmen für den Einsatz des Covid-Zertifikats geben soll.
Das Ampel-System, das der Bundesrat Mitte Mai vorgeschlagen hat, kennt drei Bereiche: grün, orange und rot.
Im grünen Bereich soll das Covid-Zertifikat nicht zum Einsatz kommen. Zum grünen Bereich gehören alltägliche Orte. Etwa Schulen, Läden, der Arbeitsplatz oder der ÖV. Dort wirst du kein Covid-Zertifikat zeigen müssen.
Dann gibt es einen orangen Bereich, wo das Covid-Zertifikat möglicherweise zum Einsatz kommt. Zum orangen Bereich gehören Bars und Restaurants, Veranstaltungen mit weniger als tausend Personen, Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsbetriebe, Sport- und Kulturvereine oder der Besuch von Spitälern und Heimen.
Falls sich die epidemiologische Lage verschlechtert, könnte das Covid-Zertifikat an diesen Orten obligatorisch werden, um Schliessungen zu verhindern. Betreiber können aber von sich aus den Zugang auf Personen mit Zertifikat beschränken, um auf die Schutzmassnahmen zu verzichten.
Schliesslich gibt es einen roten Bereich. Dort wird das Covid-Zertifikat obligatorisch sein. Betroffen sind Diskotheken und Clubs, der internationale Reiseverkehr und Grossveranstaltungen mit über 5000 Personen.
Nein. Der Nationalrat unterstützte mit seinen Entscheidungen zwar das Ampel-System. Doch über die konkrete Umsetzung wird die Landesregierung Mitte Juni noch einmal beraten. Vorerst dürfte das Zertifikat jedoch vor allem für Reisen im Schengen-Raum und für den Zugang zu Grossanlässen in der Schweiz verwendet werden. Oder in Betrieben, die freiwillig ein Zertifikat verlangen und somit auf die Schutzmassnahmen verzichten können.
Ja, diesbezüglich sieht es gut aus. Die elektronische Lösung ist mit dem von der EU vorgesehenen System «EU Digital COVID Certificate» kompatibel und ermöglicht die gegenseitige Anerkennung der Zertifikate. Dabei drückt die Schweiz aufs Tempo. «Wir werden höchstwahrscheinlich vor der EU bereit sein mit den Zertifikaten», sagte Bundesrat Ueli Maurer am Freitag bei einer Medienkonferenz in Bern.
Allerdings ist mit dem Covid-Zertifikat nicht garantiert, dass man in jedes EU-Land einreisen kann. Die Länder können jeweils souverän entscheiden, welche Bestimmungen für die Einreise gelten und somit auf die epidemiologische Lage reagieren. Möglich ist auch, dass die Reisebeschränkungen in gewissen Ländern schon bald komplett aufgehoben werden.
Geimpfte, Genesene und Getestete sollen ein Zertifikat erhalten. Für Geimpfte soll das Zertifikat ab dem 11. Tag nach der zweiten Spritze für vorerst 180 Tage gültig sein. Für Genesene gilt das Zertifikat ebenfalls für 180 Tage. Nach einem PCR-Test ist das Zertifikat für 72 Stunden gültig, nach einem Antigen-Test für 24 Stunden.
Da spielen die Kantone eine wichtige Rolle. Sie entscheiden, welche Fachpersonen das Zertifikat ausstellen dürfen. Es dürfte aber darauf hinauslaufen, dass das Zertifikat im Impfzentrum oder beim Arzt ausgestellt wird. Für Genesene gibt es ab dem 14. Juni ein Formular auf den Webseiten der Kantone. Mit diesem kann das Zertifikat angefordert werden.
Die App ist ab sofort verfügbar.
Und zwar: