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Elektroautos sind in der Schweiz ab 2024 nicht mehr steuerbefreit

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Elektroautos sind in der Schweiz ab 2024 nicht mehr steuerbefreit

08.11.2023, 10:4608.11.2023, 11:57
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Wer ein Elektroauto besitzt, muss ab 1. Januar dafür eine Automobilsteuer bezahlen. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, diese seit 1997 geltende Steuerbefreiung für Elektroautos aufzuheben.

Die Landesregierung hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung der Automobilsteuerverordnung beschlossen, wie sie am Mittwoch mitteilte. Sie begründet die Änderung dreifach: Erstens gelte es, Steuerausfällen entgegenzuwirken. Denn die Zahl der Elektroautos auf Schweizer Strassen habe sich stark erhöht.

Zweitens gelte es, die Einlagen zugunsten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds zu sichern. Drittens will der Bundesrat den Staatshaushalt verbessern. Die Änderung der Automobilsteuerverordnung gehört zu einem Bereinigungskonzept für den Staatshaushalt, welche der Bundesrat im Januar dieses Jahres beschloss.

Elektroautos sind seit der Einführung der Automobilsteuer im Jahr 1997 von dieser Steuer befreit. (sda)

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125 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Doplagus
08.11.2023 10:55registriert Dezember 2019
Wer ein Elektroauto besitzt muss ab dem 1. Januar keine zusätzliche Steuern bezahlen. Das ist schlichtweg falsch.

Die Automobilsteuer ist die Importsteuer auf Fahrzeuge, die die Händler zahlen und an ihre Kunden weitergeben oder wenn man selbst ein Auto in die Schweiz überführt.

Die Verkehrsabgabe, die von Kanton zu Kanton unterschiedlich ist, wird auch vom Kanton festgelegt und nicht vom Bund. Und da zahlen E-Autos schon lange Steuern, auch wenn massiv weniger.
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Qui-Gon
08.11.2023 10:57registriert April 2015
Die Steuer wird doch bei der Einfuhr fällig. Ich habe noch nie Bundessteuern direkt für ein Auto bezahlt. Von wegen "wer ein (E-)Auto besitzt."
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Nudnik
08.11.2023 15:49registriert April 2023
Schweizer Qualitätsjournalismus! Die Automobilsteuer von 4% wird bei der Einfuhr erhoben und bislang waren Elektrofahrzeuge davon ausgenommen.
Ab 1.1.2024 wird diese auch für Elektro Autos erhoben und wird sich in Preiserhöhungen für den Neuwagenkäufer auswirken.
Im Artikel wird diese inhaltlich mit der jährlichen Verkehrsabgabe bzw. Motorfahrzeugsteuer durcheinander gemischt welche aber von den Kantonen erhoben wird. Diese ist unterschiedlich von Kanton zu Kanton. In einigen Kantonen wie Zürich beträgt diese auch weiterhin 0,- CHF für Elektroautos.
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