Wer ein Elektroauto besitzt, muss ab 1. Januar dafür eine Automobilsteuer bezahlen. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, diese seit 1997 geltende Steuerbefreiung für Elektroautos aufzuheben.
Die Landesregierung hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung der Automobilsteuerverordnung beschlossen, wie sie am Mittwoch mitteilte. Sie begründet die Änderung dreifach: Erstens gelte es, Steuerausfällen entgegenzuwirken. Denn die Zahl der Elektroautos auf Schweizer Strassen habe sich stark erhöht.
Zweitens gelte es, die Einlagen zugunsten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds zu sichern. Drittens will der Bundesrat den Staatshaushalt verbessern. Die Änderung der Automobilsteuerverordnung gehört zu einem Bereinigungskonzept für den Staatshaushalt, welche der Bundesrat im Januar dieses Jahres beschloss.
Elektroautos sind seit der Einführung der Automobilsteuer im Jahr 1997 von dieser Steuer befreit. (sda)
Die Automobilsteuer ist die Importsteuer auf Fahrzeuge, die die Händler zahlen und an ihre Kunden weitergeben oder wenn man selbst ein Auto in die Schweiz überführt.
Die Verkehrsabgabe, die von Kanton zu Kanton unterschiedlich ist, wird auch vom Kanton festgelegt und nicht vom Bund. Und da zahlen E-Autos schon lange Steuern, auch wenn massiv weniger.
Ab 1.1.2024 wird diese auch für Elektro Autos erhoben und wird sich in Preiserhöhungen für den Neuwagenkäufer auswirken.
Im Artikel wird diese inhaltlich mit der jährlichen Verkehrsabgabe bzw. Motorfahrzeugsteuer durcheinander gemischt welche aber von den Kantonen erhoben wird. Diese ist unterschiedlich von Kanton zu Kanton. In einigen Kantonen wie Zürich beträgt diese auch weiterhin 0,- CHF für Elektroautos.