Schweiz
Elektroauto

Elektroautos sind in der Schweiz ab 2024 nicht mehr steuerbefreit

Passt zum Thema: Die meistverkauften E-Autos im 2022

1 / 22
Die 20 meistverkauften E-Autos in der Schweiz 2022
Rang 20: Porsche Taycan (611 Verkäufe).
quelle: shutterstock
Auf Facebook teilenAuf X teilen

Elektroautos sind in der Schweiz ab 2024 nicht mehr steuerbefreit

08.11.2023, 10:4608.11.2023, 11:57
Mehr «Schweiz»

Wer ein Elektroauto besitzt, muss ab 1. Januar dafür eine Automobilsteuer bezahlen. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, diese seit 1997 geltende Steuerbefreiung für Elektroautos aufzuheben.

Die Landesregierung hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung der Automobilsteuerverordnung beschlossen, wie sie am Mittwoch mitteilte. Sie begründet die Änderung dreifach: Erstens gelte es, Steuerausfällen entgegenzuwirken. Denn die Zahl der Elektroautos auf Schweizer Strassen habe sich stark erhöht.

Zweitens gelte es, die Einlagen zugunsten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds zu sichern. Drittens will der Bundesrat den Staatshaushalt verbessern. Die Änderung der Automobilsteuerverordnung gehört zu einem Bereinigungskonzept für den Staatshaushalt, welche der Bundesrat im Januar dieses Jahres beschloss.

Elektroautos sind seit der Einführung der Automobilsteuer im Jahr 1997 von dieser Steuer befreit. (sda)

Elektroauto
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
124 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Doplagus
08.11.2023 10:55registriert Dezember 2019
Wer ein Elektroauto besitzt muss ab dem 1. Januar keine zusätzliche Steuern bezahlen. Das ist schlichtweg falsch.

Die Automobilsteuer ist die Importsteuer auf Fahrzeuge, die die Händler zahlen und an ihre Kunden weitergeben oder wenn man selbst ein Auto in die Schweiz überführt.

Die Verkehrsabgabe, die von Kanton zu Kanton unterschiedlich ist, wird auch vom Kanton festgelegt und nicht vom Bund. Und da zahlen E-Autos schon lange Steuern, auch wenn massiv weniger.
1508
Melden
Zum Kommentar
avatar
Qui-Gon
08.11.2023 10:57registriert April 2015
Die Steuer wird doch bei der Einfuhr fällig. Ich habe noch nie Bundessteuern direkt für ein Auto bezahlt. Von wegen "wer ein (E-)Auto besitzt."
8013
Melden
Zum Kommentar
avatar
Nudnik
08.11.2023 15:49registriert April 2023
Schweizer Qualitätsjournalismus! Die Automobilsteuer von 4% wird bei der Einfuhr erhoben und bislang waren Elektrofahrzeuge davon ausgenommen.
Ab 1.1.2024 wird diese auch für Elektro Autos erhoben und wird sich in Preiserhöhungen für den Neuwagenkäufer auswirken.
Im Artikel wird diese inhaltlich mit der jährlichen Verkehrsabgabe bzw. Motorfahrzeugsteuer durcheinander gemischt welche aber von den Kantonen erhoben wird. Diese ist unterschiedlich von Kanton zu Kanton. In einigen Kantonen wie Zürich beträgt diese auch weiterhin 0,- CHF für Elektroautos.
340
Melden
Zum Kommentar
124
Ständeräte unzufrieden: Eigenmietwert-Abschaffung droht erneut zu scheitern

Die Abschaffung des Eigenmietwerts droht erneut zu scheitern. Zwar stört sich eine Mehrheit beider Räte an der Steuer. Wie der Systemwechsel umgesetzt werden soll, ist jedoch umstritten. In zentralen Punkten sind sich National- und Ständerat nicht einig.

Zur Story