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Energiewende: Es braucht bis zu 800 neue Windräder in der Schweiz

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Windräder beim Nufenenpass.Bild: KEYSTONE

Energiewende: Es braucht bis zu 800 neue Windräder in der Schweiz

28.06.2017, 12:2028.06.2017, 12:34

Der Bundesrat hat am Mittwoch das Konzept Windenergie verabschiedet. Es legt fest, was die Kantone bei der Planung von Windenergieanlagen berücksichtigen müssen. Zudem zeigt es auf, wo die Windenergie grosses Potenzial hat.

Potenzial sieht der Bund vor allem im Waadtland, in Teilen des Juras und der Ostschweiz sowie im Emmental, wie einer Karte zum Konzept zu entnehmen ist.

Im vergangenen Jahr waren in der Schweiz 37 grosse Windenergieanlagen in Betrieb. Mit der Energiestrategie 2050 soll die Stromproduktion aus Windenergie deutlich ausgebaut werden, auf 4.3 Terawattstunden bis 2050. Das erfordert den Bau von rund 600 bis 800 Windenergieanlagen oder 60 bis 80 Windpärken mit je 10 Anlagen.

Ergänzung zur Wasserkraft

Bei sorgfältiger Planung liessen sich die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Umwelt minimieren, schreibt der Bundesrat im Bericht zum Konzept. Insgesamt seien die Auswirkungen mit jenen von Wasserkraftwerken vergleichbar. Weil Windenergieanlagen in der Schweiz 60 Prozent ihres Jahresertrags im Winter produzierten, seien sie geeignet als Ergänzung von Wasserkraft und Photovoltaik.

Wo die Anlagen gebaut werden, entscheiden die Kantone. Ihnen obliegt es, geeignete Gebiete auszuscheiden. Dabei müssen sie aber Bundesinteressen berücksichtigen. Das neue Konzept definiert nun den Rahmen dafür.

Nicht in Moorlandschaften

Ausgeschlossen ist der Bau von Windanlagen in Moorlandschaften von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung, in Hoch- und Flachmooren von nationaler Bedeutung, in der Kernzone von Nationalpärken und Naturerlebnispärken sowie in Wasser- und Zugvogelreservaten von internationaler und nationaler Bedeutung.

Die übrigen Biotope von nationaler Bedeutung - Auengebiete, Laichgebiete von Amphibien und Trockenwiesen - sind gemäss dem Konzept «grundsätzlich» als Ausschlussgebiet zu betrachten. Zu den grundsätzlichen Ausschlussgebieten gehören auch UNESCO-Welterbestätten und die Umgebung von Ortsbildern von nationaler Bedeutung.

Vögel und Fledermäuse schützen

Bei der Planung müssen die Kantone zudem den Schutz von Vögeln berücksichtigen. In bestimmten Gebieten könnten Windenergieanlagen das Überleben von sehr seltenen, vom Aussterben bedrohten oder gefährdeten Arten infrage stellen, hält der Bundesrat fest. Besonders gefährdet sind Arten mit langer Lebensdauer und geringer Fortpflanzungsrate wie Greifvögel und bestimmte Fledermäuse.

Weiter müssen die Kantone bei der Planung die Lärmschutzvorschriften berücksichtigen und Abstände zu Strassen, Eisenbahnen Hochspannungsleitungen und Flugplätzen einhalten. Auch sollen sich die Behörden von Beginn an über Kantons- und Landesgrenzen hinweg koordinieren. Sowohl beim Ausscheiden geeigneter Gebiete als auch in den einzelnen geeigneten Gebieten sollen sie eine räumliche Konzentration von Anlagen anstreben, um die Anzahl der betroffenen Gebiete möglichst gering zu halten. (whr/sda)

Buoyant Airborne Turbine: Strom aus der Luft

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Buoyant Airborne Turbine: Strom aus der Luft
Schwebendes Windrad: In der Mitte der etwa 15 Meter grossen Röhre befindet sich der Rotor.
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