Der Vierfachmord von Rupperswil kommt vors Obergericht: Der verurteile Thomas N. hat innerhalb der gesetzlichen Frist Berufung eingereicht.
Der Beschuldigte wendet sich einzig gegen die vom Bezirksgericht Lenzburg angeordnete ordentliche Verwahrung, heisst es in einer Mitteilung der Gerichte des Kantons Aargau.
Er beantragt, die Verwahrung sei ersatzlos aufzuheben. Die Staatsanwaltschaft, die auf eine Berufungserklärung verzichtet hat, hat nun Gelegenheit, innert 20 Tagen Anschlussberufung zu erheben.
Thomas N. wurde im Frühling 2018 vom Bezirksgericht Lenzburg wegen vierfachen Mordes verurteilt. Das Gericht sprach eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und ordnete eine ordentliche Verwahrung an. Es sprach den Beschuldigten diverser Verbrechen schuldig, darunter Mord und sexuelle Handlungen mit Kindern.
Für die von der Anklage geforderte lebenslängliche Verwahrung fehlte hingegen eine wichtige Voraussetzung: Der Beschuldigte wurde nicht von zwei unabhängigen Gutachtern als dauerhaft untherapierbar bezeichnet. (az/mlu/sda)