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Fall Rupperswil

Fall Rupperswil: Thomas N. geht in Berufung

Vierfachmord in Rupperswil: Thomas N. will seine Verwahrung ersatzlos aufheben lassen 

13.09.2018, 09:2713.09.2018, 11:26
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Der Vierfachmord von Rupperswil kommt vors Obergericht: Der verurteile Thomas N. hat innerhalb der gesetzlichen Frist Berufung eingereicht.

QUALITY REPEAT --- Thomas N., left, and his public defender Renate Senn, right, at the pronouncement of judgement for the quadruple murder of Rupperswil at the district court Lenzburg in Schafisheim ( ...
Thomas N. geht in Berufung.Bild: KEYSTONE

Der Beschuldigte wendet sich einzig gegen die vom Bezirksgericht Lenzburg angeordnete ordentliche Verwahrung, heisst es in einer Mitteilung der Gerichte des Kantons Aargau.

Er beantragt, die Verwahrung sei ersatzlos aufzuheben. Die Staatsanwaltschaft, die auf eine Berufungserklärung verzichtet hat, hat nun Gelegenheit, innert 20 Tagen Anschlussberufung zu erheben.

Thomas N. wurde im Frühling 2018 vom Bezirksgericht Lenzburg wegen vierfachen Mordes verurteilt. Das Gericht sprach eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und ordnete eine ordentliche Verwahrung an. Es sprach den Beschuldigten diverser Verbrechen schuldig, darunter Mord und sexuelle Handlungen mit Kindern.

Für die von der Anklage geforderte lebenslängliche Verwahrung fehlte hingegen eine wichtige Voraussetzung: Der Beschuldigte wurde nicht von zwei unabhängigen Gutachtern als dauerhaft untherapierbar bezeichnet. (az/mlu/sda)

Staatsanwältin Loppacher zum Urteil von Rupperswil

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50 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Ulmo Ocin
13.09.2018 09:41registriert September 2017
Stimmt, da hat er richtig gehandelt. Die richtige Strafe wäre nämlich eine lebenslange Verwahrung.
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Bivio
13.09.2018 11:18registriert März 2018
Das Problem ist, dass es oft bei solchen Tätern keine Therapie gibt bzw. diese dermassen teuer (weil lang) sind und wenig Aussicht auf Erfolg bieten. Es gäbe hier (und in and. Fällen) 2 Möglichkeiten, welche der Rechtsstaat hätte, den Täter zu bestrafen und die Öffentlichkeit zu schützen.

Lebenslange Haft ohne Bewährung oder mind. 30/50 Jahre

Addierte Strafen: 4x 20 Jahre = 80 Jahre plus weitere Strafen für andere Delikte (Brandstiftung, sex. Nötigung etc.)
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Herr Ole
13.09.2018 10:09registriert Dezember 2017
Ob er verwahrt werden soll oder nicht, hängt ja nicht von seiner Tat aber, sondern von der Gefahr, die er am Ende seiner Haftstrafe noch darstellt. Insofern macht es doch gar keinen Sinn, jetzt schon irgendetwas darüber zu beschliessen.
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