Vier Mitarbeiter der Metzgerei-Abteilung der Manor-Filiale in Baden AG haben zwischen 2011 und 2015 in 3920 Fällen Fleisch umgepackt und falsch etikettiert. Die Staatsanwaltschaft verurteilte die Mitarbeitenden zu bedingten Geldstrafen.
Sie wurden unter anderem wegen mehrfachen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung per Stafbefehl zu bedingten Geldstrafen zwischen 90 und 180 Tagesätzen verurteilt, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Sie müssen zudem Bussen zwischen 600 und 2500 Franken bezahlen.
In mindestens 3920 Fällen nahmen die Verurteilten zwischen August 2011 und Juni 2015 das Fleisch aus der Originalverpackung, wie die Strafuntersuchung ergab. Danach verpackten sie dieses Fleisch neu und klebten eine neue Etikette darauf. Oder das Fleisch kam mit neuer Etikette in den Offenverkauf.
Auf diese Weise seien die Verkaufs- und Verbrauchsfristen auf den Etiketten verlängert und damit falsch angegeben worden, hält die Staatsanwaltschaft fest. Es sei den Mitarbeitenden bewusst gewesen, durch ihr Verhalten die Kunden getäuscht zu haben. Die Kunden hätten Fleisch erworben, das sie sonst nicht oder nicht zum vollen Preis gekauft hätten.
Ausgehend vom Preis von 12 Franken für das günstigste Fleisch beläuft sich der Deliktsbetrag auf mindestens 6500 Franken. Die Ermittlungen zeigten gemäss Staatsanwaltschaft, dass die Beschuldigten nicht in der Absicht gehandelt hatten, sich selber zu bereichern.
Sie hätten zumindest in Kauf genommen, dass sie dem Unternehmen einen finanziellen Vorteil verschafft hätten, auf den es kein Recht gehabt hätte. Die Mitarbeitenden der Metzgerei hätten eigenmächtig gehandelt.
Die Staatsanwaltschaft stellte gegen zwei weitere Beschuldigte das Verfahren ein. Im einen Fall ergaben sich gestützt auf die polizeilichen Ermittlungen und die Aussagen von Zeugen und Mitbeschuldigten keine Anhaltspunkte, dass dieser in die Machenschaften der anderen Mitarbeitenden involviert war oder überhaupt davon gewusst hatte.
Der zweite Beschuldigte, gegen den das Verfahren eingestellt wurde, war im Verlaufe der Strafuntersuchung von den Mitarbeitenden belastet worden. Es konnten jedoch keine objektiven Anhaltspunkte für seine Beteiligung gefunden werden. Die vier Strafbefehle und die zwei Einstellungen der Verfahren sind noch nicht rechtskräftig.
Die Aargauer Kantonspolizei hatte den Betrug im Fleischverkauf im Januar an der Jahresmedienkonferenz publik gemacht. Den Medienvertretern fielen in der Kriminalstatistik die Ausreisser von 3920 Betrugsstraftaten und 3920 Urkundenfälschungen auf. (sda)