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Vier Jahre Knast für Ostschweizer Pyro-Werfer gefordert

ARCHIVBILD ANLAESSLICH DER KLAGE DER BUNDESANWALTSCHAFT GEGEN EINEN FAN DES FC LUZERN WEGEN PYRO-GEBRAUCHS, AM FREITAG, 31. MAERZ 2017 - Bei Beginn des Spiels gab es eine Spielverzoegerung wegen den S ...
Pyros beim Spiel Luzern - St.Gallen am 21. Februar 2016.Bild: KEYSTONE

Vier Jahre Knast für Ostschweizer Pyro-Werfer gefordert

08.08.2017, 13:1608.08.2017, 13:22
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Die Staatsanwaltschaft des Bundes hat für den angeklagten Fan des FC St.Gallen eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und eine Busse von 500 Franken beantragt. Der 24-Jährige, der während eines Spiels zwischen dem FC Luzern und FC St.Gallen im Februar 2016 vier Pyros auf das Spielfeld warf, hat vor dem Bundesstrafgericht keine Aussagen gemacht.

Gegen ihn ist unterdessen ein weiteres Verfahren hängig, weil er am 1. August vergangenen Jahres illegale Sprengkörper gezündet hatte. Die regionale Staatsanwaltschaft hat ihn dafür mit einem Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen und einer Busse von 1000 Franken verurteilt. Der Angeklagte hat diesen Entscheid angefochten, dieser ist also noch nicht rechtskräftig.

Angeklagter schweigt

Der Staatsanwalt bezeichnete die Taten des Angeklagten als hinterhältig. Vorgeworfen werden ihm mehrfache Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, schwere Körperverletzung, mehrfache Sachbeschädigung, begangen anlässlich einer öffentlichen Zusammenrottung und Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz.

Gemäss Bundesanwaltschaft hat der Angeklagte zusammen mit weiteren Mitgliedern der Szene einen grossen Aufwand betrieben, um die Pyrogegenstände in das Stadion zu schmuggeln.

Zu den Mittätern machte der Angeklagte während des ganzen Verfahrens keine Aussagen. Ebenso machte er während des Prozesses vor dem Bundesstrafgericht von seinem Aussageverweigerungs-Recht Gebrauch.

Vorangegangene Verwarnung

Der Angeklagte war rund fünf Monate vor dem Spiel zwischen dem FC Luzern und dem FC St.Gallen wegen seines Verhaltens bei einem vorangegangenen Fussballspiel verwarnt worden.

Nach dem Match vom Februar 2016 erhielt er ein zehnjähriges Stadionverbot für alle Fussball- und Hockeyspiele. Das Rayonverbot wurde für drei Jahre verhängt.

Irreversible Hörschädigung

Ein am Fussballspiel anwesender Zuschauer, der durch den zweiten Sprengkörper eine irreversible Hörschädigung erlitt, leidet noch heute an Flashbacks.

Der Pyro explodierte rund 20 Meter entfernt von ihm. Von dort aus erlebte der Geschädigte mit, wie sein Sohn mit einem der Spieler ins Stadion einlaufen durfte. Er führte vor dem Bundesstrafgericht aus, dass er nach der Explosion zunächst geglaubt habe, es handle sich um einen Bombenanschlag.

Der Angeklagte arbeitet heute im Gästehaus seiner Mutter und als Barkeeper. Unter anderem durch das Strafverfahren haben sich bei ihm Schulden zwischen 20'000 und 30'000 Franken angehäuft. (whr/sda)

Zeitraffer Schlange OA ST.Gallen

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6 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Calvin Whatison
08.08.2017 13:44registriert Juli 2015
Einsichtig scheint dieses Früchtchen ja nicht zu sein, dann tun ihm diese 4 Jahre nur gut, und dann zahlen, zahlen, zahlen bis es weh tut. Man kann sich das Leben wirklich verbauen.🐵🐵🐵
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