Schweiz
Geldspielgesetz

Die Netzsperre kommt. Werden auf der Stoppseite Casino-Angebote verlinkt?

ARCHIVBILD ZUR MK DES BUNDESRATES UEBER DAS GELDSPIELGESETZ, AM MONTAG, 12. MAERZ 2018 - Poker chips pictured at the Swiss Casino Zuerich in Zurich, Switzerland, on October 24, 2015. The Swiss Casino  ...
Der Streit um die Netzsperren dominiert den Abstimmungskampf um das neue Geldspielgesetz.Bild: KEYSTONE

Geldspielgesetz: Warum die Schweizer Casinos auf den grossen Jackpot hoffen können

Die Netzsperre kommt: Wer ein ausländisches Online-Spiel aufruft, soll auf einer Stopp-Seite landen. Werden die Behörden dort auch Angebote hiesiger Casinos verlinken?
25.04.2018, 06:2225.04.2018, 06:36
Sven Altermatt / Nordwestschweiz
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Es ist der ganz grosse Erfolg, nach dem die Schweizer Casinos greifen. Und er könnte sogar noch grösser sein als landläufig angenommen. Oder um in der Sprache der Branche zu bleiben: Die Casinos stehen kurz davor, einen Royal Flush auf den Tisch zu legen. Zehn, Bube, Dame, König und Ass in einer Farbe. Mehr geht nicht. Am Tisch des Milliarden-Pokers sitzt nun aber zuerst das Schweizer Stimmvolk. An ihm ist es, die ausländische Konkurrenz fernzuhalten.

Am 10. Juni kommt das Geldspielgesetz an die Urne. Zentraler Punkt der Vorlage: Die Geldspiel-Seiten von Anbietern aus dem Ausland sollen nicht mehr abrufbar sein. Mit Netzsperren werden Spieler daran gehindert, auf entsprechende Angebote zuzugreifen. Nur jene Spielbanken, die in der Schweiz ein physisches Casino betreiben, können überhaupt eine Konzession für das Internet beantragen.

Der Streit um die Netzsperren dominiert den Abstimmungskampf. Die Gegner des Geldspielgesetzes warnen zum einen vor einem Präzedenzfall, vor einem grossen Schritt hin zu mehr Schranken im Internet. Zum anderen verweisen sie darauf, wie leicht Netzsperren technisch umgangen werden können. Ein paar Klicks reichen dafür.

So funktionieren Netzsperren
Das Geldspielgesetz giesst Netzsperren erstmals in Paragrafen: Internetprovider wie die Swisscom sollen künftig verhindern, dass Nutzer auf gewisse Websites – im konkreten Fall ausländische Casino-Angebote – zugreifen können. Ist von Netzsperren die Rede, dann sind meist sogenannte DNS-Sperren gemeint.

Dazu muss man zuerst wissen: Jeder Zugang zum Internet hat eine eindeutige Nummer zugewiesen, die sogenannte IP-Adresse. Der Server der Website www.aargauerzeitung.ch hat beispielsweise die IP-Adresse 213'146.11.31.

DNS steht für «Domain Name System» und weist IP-Adressen einem leichter lesbaren Namen zu; man kann das mit einem Telefonbuch für das Internet vergleichen. Wenn ein Nutzer also www.aargauerzeitung.ch in seinem Browser eintippt, wird dieser Name via DNS in die IP-Adresse 213'146.11.31 umgewandelt. Ist eine DNS-Sperre eingerichtet, können Nutzer die betroffene Website nicht mehr aufrufen und werden auf eine Seite umgeleitet, auf der über die Gründe für die Sperre informiert wird.

Noch tiefer greifen IP-Sperren. Mit solchen wird der effektive Zugriff auf die Adresse gesperrt. Das ist problematisch, weil «Overblocking» droht. Nicht selten befinden sich auf einem Server nämlich mehrere Websites mit der gleichen IP-Adresse – die quasi als Beifang mitgesperrt werden.

Es braucht kein grosses Wissen, um Netzsperren zu umgehen. Jeder Nutzer kann den DNS-Server in den Einstellungen gegen einen anderen austauschen. Wem das zu kompliziert ist: Mit einem Virtual Private Network (VPN) lässt sich die Internetverbindung auf einen Server im Ausland umleiten.

Ein VPN ist rasch eingerichtet, Apps dafür sind auf vielen Geräten vorinstalliert. Sie bauen eine verschlüsselte Verbindung, auch Tunnel genannt, zu einem Server des VPN-Anbieters auf. Von dort werden die Daten ans Ziel geleitet – und via Tunnel wieder zurück. (sva)

Das wissen auch die Befürworter des Geldspielgesetzes. Deshalb hat ein Argument bei ihnen in diesen Tagen besonders viel Gewicht: Regel ist nun mal Regel. «Nur weil Netzsperren einfach zu umgehen sind, kann daraus nicht abgeleitet werden, dass sie nichts taugen», gibt etwa der Aargauer FDP-Nationalrat Matthias Jauslin via Twitter zu bedenken. Auch das Gurtenobligatorium könne locker ignoriert werden, und trotzdem hielten sich die Autofahrer daran. So seien die Schweizerinnen und Schweizer nun mal.

Können sich die hiesigen Casinos also auf die Rechtschaffenheit der Schweizer verlassen? Auf das integre Wesen der Casino-Spieler? Vielleicht dürfen sie auch einfach darauf zählen, dass der Staat für sie die Werbetrommel rührt. Derzeit sieht nämlich alles danach aus, dass den Spielern die Online-Angebote der hiesigen Casinos von den Behörden unter die Nase gerieben werden – mit Links zu den einschlägigen Plattformen.

Die Werbetrommel des Staats

Was skurril erscheinen mag und im Abstimmungskampf bisher kaum thematisiert worden ist, hat einen handfesten Hintergrund. Denn laut Gesetz haben die Netzsperren zusätzlich die Funktion einer «Informationseinrichtung». Wer eine gesperrte Adresse in seinem Browser aufruft, wird auf eine sogenannte Stopp-Seite umgeleitet.

Auf dieser erfahren Nutzer die Gründe für die Sperre. Die Einzelheiten sind noch nicht geregelt. Doch die Marschrichtung ist absehbar: Nebst einem Verweis auf die Gesetzgebung und behördlichen Informationen dürfte die Stopp-Seite auch eine Link-Liste mit den erlaubten Online-Spielen enthalten.

Zwar ist eine solche Regelung im Verordnungsentwurf, der derzeit in der Vernehmlassung ist, nicht ausdrücklich enthalten, wie Folco Galli vom zuständigen Bundesamt für Justiz (BJ) bestätigt. Der Bundesrat favorisiert allerdings eine Lösung mit Link-Liste, wie er bereits 2015 in seiner Botschaft zum Gesetz deutlich machte.

Offensichtlich wird das auch in einer Dokumentation, die das BJ im Hinblick auf die Volksabstimmung veröffentlicht hat. Es sei beabsichtigt, heisst es dort, dass die Stopp-Seite «direkte Links zu den in der Schweiz bewilligten Angeboten enthält».

Besser Prävention betreiben

Ohnehin sind es letztlich gar nicht die Bundesbehörden, die über die Stopp-Seite walten. Verantwortlich dafür sind die Eidgenössische Spielbankenkommission und die interkantonale Behörde Comlot. BJ-Informationschef Galli unterstreicht: «Die Aufsichtsbehörden werden über die genaue Ausgestaltung der Stopp-Seite entscheiden und sie laufend dem Stand der Technik und den Bedürfnissen des Publikums anpassen.»

Bei der Spielbankenkommission heisst es, man diskutiere aktuell über die Stopp-Seite. «Die Details werden erst nach dem Volksentscheid über das Geldspielgesetz feststehen», sagt Sprecherin Maria Saraceni. Unter Personen, die mit der Causa vertraut sind, gilt es jedoch als ausgemacht, dass die Umsetzung eng nach den ursprünglichen Vorstellungen des Bundesrats erfolgen dürfte.

Unabhängig davon: Welche Überlegungen stehen hinter der Absicht, die bewilligten Angebote von Schweizer Casinos zu verlinken? Das BJ verweist in diesem Zusammenhang auf den Spielerschutz. Es sei wichtig, vor «unbewilligten und unkontrollierten Angeboten» zu warnen, erklärt Galli. «Wenn Spielende schon spielen, sollen sie dies auf bewilligten und kontrollierten Seiten tun.»

Spinnt man diesen Ansatz weiter, stellt sich die Frage, ob auf der Stopp-Seite konsequenterweise nicht auch Präventionsangebote verlinkt werden müssten. Es war allein die EVP, die in der Vernehmlassung zum Gesetz diesen Vorschlag einbrachte.

Für die Partei war es unverständlich, dass «illegal angeworbene Spieler – als wäre nichts dabei – auf die eigenen, legalen Online-Spielangebote» umgelenkt werden sollen. Diese Bedenken teilen Fachleute.

Der Fachverband Sucht würde Hinweise zu Präventionsangeboten auf der Stopp-Seite «sehr begrüssen», wie dessen Generalsekretärin Petra Baumberger sagt. «Je zugänglicher solche Angebote sind, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Betroffener diese nutzt.» Baumberger erinnert daran, welche Prämisse eigentlich hinter dem Geldspielgesetz steht: Es soll Schutz und Prävention auch im Internet-Zeitalter ermöglichen.

Das musst du über das Geldspielgesetz wissen

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14 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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N. Y. P. D.
25.04.2018 07:44registriert Oktober 2015
Sind wir eigentlich in China ?

Zensur im Internet ?

Der Staat will uns vorschreiben, auf welchen Webseiten wir uns aufzuhalten haben ?

Immer dieses neoliberale Geschwätz auf bürgerlicher Seite. Aber wenn es um eigen PFRÜNDE geht, wird man protektionistisch.

Beispiele :
-Geldspielgesetz,
-Parallelimporte von Medis
-es ist beinahe unmöglich in der EU
einen Neuwagen zu kaufen
etc.

Scheinheilig bis zum Abwinken, die bürgerliche Seite.
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N. Y. P. D.
25.04.2018 07:54registriert Oktober 2015
«Wenn Spielende schon spielen, sollen sie dies auf bewilligten und kontrollierten Seiten tun.»

Der Staat als mein Vormund.
Ich so : Du Staat, darf ich hier 2.-
wetten ? Nein Adalbert Janus,
das ist gefährlich. Spiel doch für
3.- Lotto bei Swiss Los.


👉👉«Nur weil Netzsperren einfach zu umgehen sind, kann daraus nicht abgeleitet werden, dass sie nichts taugen»

Noch nie habe ich soviel Nonsens in einem Satz gelesen.
Wenn etwas nichts taugt, könne daraus nicht automatisch abgeleitet werden, dass etwas nichts taugt.


Also, ich brauche jetzt sofort einen Kaffee.
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