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Gericht gibt Dampfer recht – ab Montag sind nikotinhaltige Liquids im Verkauf

ARCHIVBILD ZUR MK DER SUCHTVERBAENDE UEBER DIE SCHWEIZER TABAKPOLITIK, AM DIENSTAG, 21. NOVEMBER 2017 - A man inhales from an e-cigarette in Zuerich, Switzerland, January 20, 2014. (KEYSTONE/Christian ...
Bild: KEYSTONE

Gericht gibt Dampfer recht – ab Montag sind nikotinhaltige Liquids im Verkauf

Das Bundesverwaltungsgericht erlaubt ab sofort den Verkauf von nikotinhaltigen Liquids. 
27.04.2018, 21:5928.04.2018, 09:33
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Wer E-Zigaretten mit nikotikhaltigen Liquids dampft, musste diese bislang im Ausland kaufen. Ein Verkaufsverbot in der Schweiz machte diesen Gang notwendig. Das ist jetzt passé, wie die SRF-Sendung 10vor10 am Freitagabend berichtet.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag entschieden, dass die Allgemeinverfügung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Verinärwesen (BLV) fehlerhaft sei und somit das Verkaufsverbot unzulässig. Somit können nikotinhaltige E-Zigaretten und Liquids ab sofort in die Schweiz importiert und auch verkauft werden, wie eine Sprecherin des BLV gegenüber der Sendung bestätigte.

Der Auslöser für den Entscheid ist die Firma InSmoke AG. Diese hatte gegen das Verkaufsverbot Beschwerde eingereicht. Begründung: Da der Verkauf im EU-Raum erlaubt sei, müsse dies auch in der Schweiz der Fall sein.

Dass man nun Recht bekommen hat, macht den Geschäftsführer der Thurgauer Firma happy: «Bisher gab es in der Schweiz einen gigantischen Schwarzmarkt. Das war schwierig, das ändert sich jetzt aber schlagartig», sagt Stefan Meile zu «10vor10». Bereits am Montag sollen die ersten 10'000 Fläschchen mit nikotinhaltiger Flüssigkeit verkaufsbereit sein.

Vielleicht ist seine Freude aber nur von kurzer Dauer. Denn das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit könnte das Urteil noch ans Bundesgericht weiterziehen. Ob man diesen Schritt an die nächsthöhere Instanz tatsächlich unternimmt, wird derzeit vom Amt geprüft (fvo)

Auch Raucher-Zonen sollen getrennt werden

Video: srf/SDA SRF

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13 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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saukaibli
27.04.2018 22:39registriert Februar 2014
Gute Sache, war auch völlig sinnfrei. Aber könnt ihr mal aufhören vom Rauchen von E-Zigaretten zu schreiben? E-Zigaretten werden gedampft, nicht geraucht. Man kann sich den Unterschied ganz einfach merken. Wenn beim Nudeln Kochen Dampf entsteht ist alles ok, wenn dabei Rauch entsteht, sollte man die Nudeln danach nicht mehr essen.
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Frances Ryder
27.04.2018 23:03registriert Januar 2018
Was mich an dem Ganzen unglaublich nervt, ist dass absolut jeder, der auch nur den Hauch einer Ahnung vom Recht in der Schweiz hat, wusste dass der Verkauf nach dem Cassis-de-Dijon Prinzip legal sein sollte. Aber das BLV verbietet halt einfach mal so rechtswidrig den Verkauf. Ich wünschte in solchen Fällen würde es irgendwelche Konsequenzen geben. Es kann nicht sein, dass der Bund willkürlich Sachen illegal macht, die es nicht sind und der einzige Weg dagegen etwas zu unternehmen ein mehrjähriges Prozessverfahren ist.
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Hilmy
27.04.2018 22:33registriert Juni 2014
Endlich!

Die Situation davor war unglaublich. Zigaretten gibts an jeder ecke und die viel weniger schädlichen Dampfer Liquids nur aus dem Ausland...

Freu mich darauf liquids jetzt in der Schweiz kaufen zu können
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