Nicht immer gewährt der Ständerat einen Einblick in aktuelle Geschäfte – Kommissionsberatungen und bestimmten Abstimmungen finden abseits der Öffentlichkeit statt. Hier fordert GRECO Verbesserung
Allen drei Behörden, also dem Parlament, den Gerichten und der Bundesanwaltschaft, empfiehlt die Gruppe deshalb, Verhaltensrichtlinien mit Kommentaren und konkreten Beispielen zu lassen und ihre Mitglieder entsprechend zu sensibilisieren.
Nach der Wahl von Richtern sind die Verbindungen zu politischen Kräften zu kappen. Eidgenössische Richter überweisen einen Teil ihres Gehalts an ihre Partei. Diese Praxis ist laut GRECO aufzuheben.
Zudem sei darauf zu achten, dass es nicht zu Abwahlen von Richterinnen und Richtern aus politischen Gründen komme. Geprüft werden sollte ferner, ob die Mitglieder der eidgenössischen Gerichte künftig nicht auf unbeschränkte Zeit gewählt werden sollten.
Die GRECO regt auch die Einführung eines Disziplinarsystems an für allfällige Verstösse von Richterinnen und Richter, um diese mit anderen Sanktionen als der Amtsenthebung oder Nichtwiederwahl ahnden zu können.
An die Bundesanwaltschaft richtet sich die Empfehlung, Disziplinarverfahren besser zu dokumentieren und gegebenenfalls – unter Wahrung der Anonymität der Betroffenen – die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Zudem soll im Falle einer Revision des Strafbehördenorganisationsgesetzes sichergestellt werden, dass die Regeln und Verfahren für die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft mögliche Interessenkonflikte ihrer Mitglieder berücksichtigen, die Verfahren vor den Strafbehörden des Bundes führen.
Es handelt sich bereits um den vierten Evaluationsbericht. Die Umsetzung der Empfehlungen war bisher mit Ausnahme der Parteienfinanzierung erfolgreich. Bei der Parteienfinanzierung befindet sich die Schweiz nach wie vor im Nichtkonformitätsverfahren, weil sie bisher keine gesetzliche Grundlage für eine bessere Transparenz in Aussicht gestellt habe, heisst es. (ohe/sda)