Schweiz
Gesundheit

Neues Tarifsystem: Chirurgen klagen ambulante Pauschalen ein

Chirurgen klagen in den Kantonen die ambulanten Pauschalen ein

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die neuen Tarife sind nicht anfechtbar. Die Fachgesellschaft der Chirurgen setzt nun auf Politik und Klagen. Dabei gibt es einen Lichtblick.
31.01.2026, 21:5831.01.2026, 21:58
Anna Wanner / ch media

Dass es kräftig rumpeln würde, hat Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider antizipiert, als sie die neuen Arzttarife auf 2026 genehmigte. Über ein duales System von Pauschalen und Einzelleistungen müssen Ärztinnen und Ärzte neu abrechnen. Es geht um rund 13 Milliarden Franken pro Jahr, die neu verteilt werden.

Und ja: Die Einführung verläuft nicht fehlerfrei. Es gibt technische Probleme, die Software ist nicht parat oder die einzelnen Positionen lassen sich nicht klar abgrenzen. Zudem erklären die Ärztinnen und Ärzte in allen Fachbereichen, gewisse Positionen seien unter- oder übertarifiert. Also rumpelt es.

Die Branche nahm diese Anfangsschwierigkeiten in Kauf, weil sie neu den Tarif weiterentwickeln kann. Das war beim Vorgängermodell, dem veralteten Tarmed nicht möglich – und verspricht darum massive Verbesserungen. Erarbeitet werden diese von der Tariforganisation OAAT, die mit den Tarifpartnern (Ärzteschaft und Krankenkassen) die Positionen bereinigt.

Sämtliche ambulanten Pauschalen sind gültig

Nicht alle sehen die neue Tarifwelt als Fortschritt. Die Chirurgen scherten mehrmals aus, wollten das neue Tarifsystem ablehnen und warnen seither, die Pauschalen würden den Zugang zu moderner Behandlung erschweren und die Versorgungsqualität schwächen.

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In der Chirurgie sorgt das neue Tarifsystem für Ablehnung.Bild: keystone

Anfang Dezember reichte die Fachgesellschaft der Chirurgen (FMCH) darum Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht gegen zwölf ambulante Pauschalen ein. Seit dieser Woche ist klar: Dieses erklärt sich nicht zuständig.

Laut Gericht sind die Bundesratsentscheide zur Tarifstruktur juristisch nicht anfechtbar. Das bedeutet, sämtliche Pauschalen sind gültig. Bei der Unanfechtbarkeit sieht der Präsident der FMCH, Michele Genoni ein rechtsstaatliches Defizit. «Wir hätten uns gewünscht, dass das Gericht bestätigt, dass unsachgerechte Tarife gesetzeswidrig sind.» Nun müsse die Politik diese Rechtslücke füllen.

500 Änderungen, viele bereits bearbeitet

Das System sähe eigentlich andere Wege vor. Wenn die FMCH Änderungen bei den ambulanten Pauschalen verlangt, wieso beantragt sie diese nicht bei der Tarifgesellschaft OAAT? «Wir sind über den regulären Weg nicht ans Ziel gelangt», sagt Genoni. Für die Erstversion des Tarifsystems sind im vergangenen Jahr 500 Änderungseinträge eingegangen. Genoni sagt: «Bis die gewünschten Verbesserungen vorliegen, kann das noch lange dauern.»

Rémi Guidon, Chef der OAAT, bestätigt auf Anfrage: «Wir haben in den von den Chirurgen bemängelten Bereichen Tarifanträge erhalten.» Darunter Anträge der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen, Handchirurgen und Kinderchirurgen. Diese habe die OAAT im Rahmen der Entwicklungsschwerpunkte berücksichtigt.

Politik und kantonale Justiz sollen es richten

Guidon ist optimistisch, dass zahlreiche Verbesserungen kommen. So seien viele der 500 Anträge bereits bearbeitet und für die erste grosse Revision des Tarifs auf 2027 angepasst – auch mit der Expertise der FMCH.

«Wenn Leistungen nicht wirtschaftlich erbracht werden können, verstösst das gegen das Gesetz.»
FDP-Nationalrätin Bettina Balmer

Auf kurzfristige Besserung vertraut die Fachgesellschaft nicht. Um die Gesetzeslücke zu schliessen, hat sie sich Unterstützung in der Politik geholt. Unter anderen will die FDP-Nationalrätin und Kinderchirurgin Bettina Balmer prüfen, ob und wie eine Gesetzesänderung sinnvoll ist. Sie sagt: «Wenn Leistungen nicht wirtschaftlich erbracht werden können, verstösst das gegen das Gesetz.»

Zwar sei der neue Tarif ein lernender Tarif. «Aber es braucht für grobe Verstösse eine Härtefallregelung, um eine einfache Lösung für die Beteiligten zu ermöglichen.» Besonders stossend sei etwa, dass ein Kind für ein MRI und für eine Operation theoretisch zwei Mal narkotisiert werden müsse. Analyse und Eingriff sind aber im gleichen Schritt mit nur einer Anästhesie möglich. Heute müssten zwei Schritte getan werden, um korrekt abrechnen zu können.

Die FMCH schlägt aber auch einen juristischen Weg ein: «Wir unterstützen Kolleginnen und Kollegen, welche die Normenkontrolle im Kanton machen.» Das heisst, ein Arzt stellt eine Rechnung im alten System. Sollte diese nicht akzeptiert werden, klagt der Arzt.

Ob der Gesetzesprozess und die Justizverfahren eher zum Ziel führen? Rémi Guidon sagt, es sei im Sinne aller Tarifpartner, dass die OAAT die Tarife weiterentwickle und sie verfeinere. Aktuell arbeitet sie am Feinschliff für 2027. «In sechs Wochen beginnen wir mit der übernächsten Version», so Guidon. In Kraft tritt diese 2028. (aargauerzeitung.ch)

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