In der Schweiz sind bislang 51 Zika-Infektionen bekannt. Dies geht aus dem neusten Bulletin des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) hervor. In den vergangenen vier Wochen wurden der Behörde vier neue Fälle gemeldet.
Eine Meldepflicht beim BAG für die Ärzte im Fall einer neuen Zika-Infektion besteht seit Anfang März. Das Virus wird über bestimmte Stechmücken übertragen. Auch eine Infektion durch Geschlechtsverkehr ist möglich. Die Infektion mit dem Zika-Virus verläuft in den meisten Fällen harmlos, kann aber vereinzelt neurologische Komplikationen verursachen.
Bei Schwangeren kann der Virus dazu führen, dass ihre Babys mit Mikrozephalie geboren werden. In diesem Fall haben die Kinder einen ungewöhnlich kleinen Kopf, was zu schweren Entwicklungsproblemen führen kann. Ein solcher Fall ist in der Schweiz gemäss BAG bis anhin nicht bekannt.
Für Personen, die von der Schweiz aus in die vom Virus betroffenen Länder reisen wollen, listet das BAG auf seiner Internetseite Empfehlungen auf. Es rät insbesondere dazu, sich vor Mückenstichen zu schützen. Schwangere sollten alle Regionen meiden, in denen eine aktive Übertragung des Zika-Virus stattfindet.
Das Zika-Virus hat sich seit Mai 2015 in Süd- und Mittelamerika und in der Karibik stark verbreitet. Nachdem sich vor allem in Brasilien die Fälle häuften, rief die Weltgesundheitsorganisation WHO am 1. Februar 2016 eine gesundheitliche Notlage aus.
Der globale Notstand konnte wegen des Auftauchens des Virus in Singapur, Guinea-Bissau und anderen Ländern nicht aufgehoben werden. Auch die USA hatten direkte Zika-Ansteckungen in Teilen Floridas nachgewiesen. (sda)