Umweltkriminalität ist ein Milliardengeschäft. Und gemäss der internationalen Polizeiorganisation Interpol eines der wichtigsten Betätigungsfelder des organisierten Verbrechens – der viertgrösste Kriminalitätsbereich hinter Drogenhandel, Produktpiraterie und Menschenhandel. Es geht um illegal abgeholzte Wälder, den verbotenen Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten, die Verschmutzung von Gewässern, Boden sowie Luft und vieles mehr
Interpol fordert darum mehr Einsatz im Kampf gegen Umweltsünder. Die internationale Zusammenarbeit sei bei der Bekämpfung zentral, so Interpol. Doch auch innerhalb der Staaten müsse die Koordination verbessert werden. Denn die zahlreichen Behörden, die sich mit Umweltdelikten beschäftigen, seien zum Teil nur schlecht vernetzt.
Das gilt insbesondere auch für die föderalistische Schweiz. «Unser Föderalismus macht die Bekämpfung der organisierten Umweltkriminalität schwierig. Häufig sehen wir nur den Einzelfall, die grösseren Zusammenhänge bleiben verborgen», wird Martina Ricola, Leiterin des Fachbereichs Umwelt der Kantonspolizei Bern, in einer Publikation des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) zitiert.
Entdecke zum Beispiel die Hafenbehörde in Rotterdam mehrere Container mit falsch deklariertem Elektroschrott, schicke sie diese an die Absender in die Schweiz zurück. Befinden sich die Absender in verschiedenen Kantonen, befassten sich die jeweiligen kantonalen Behörden nur mit «ihrem» Container. «Fälle von organisierter Umweltkriminalität lassen sich so nur schwer erkennen», sagt Ricola.
Doch nun soll eine neue Organisation die Effizienz und Schlagkraft der Schweiz erhöhen. Ende März nimmt die «Koordinationsgruppe gegen Umweltkriminalität», bestehend aus Experten der Bundesverwaltung und der Kantone, ihre Arbeit auf. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure soll damit verbessert werden. Zudem wird die Gruppe Empfehlungen für Verbesserungen im Umweltstrafrecht und in der Strafverfolgung machen
Dass Umweltkriminalität auch in der Schweiz verbreitet ist, zeigt eine Auswertung der kantonalen Strafentscheide des Bafu für die Jahre 2013 bis 2016. Pro Jahr wurden rund 1000 Fälle registriert. Rund ein Drittel der Straftaten entfällt auf das illegale Verbrennen und Entsorgen von Abfällen. Ein weiteres Drittel betrifft Gewässerverschmutzungen, etwa weil auf Baustellen beim Betonieren Abwässer falsch abgeleitet werden, weil Wasser aus dem privaten Swimmingpool nicht richtig abgepumpt wird und im Bach landet oder weil Bauern ihre Gülle unsachgemäss ausbringen. Zu weiteren Strafentscheiden kam es, weil Personen bei der illegalen Jagd oder beim verbotenen Fischen ertappt wurden oder weil sie ihre Hunde «wildern» liessen.
Die Bafu-Auswertung zeigt weiter: Umweltsünder kommen in der Schweiz mit relativ geringen Strafen davon. Ein Grossteil der Vergehen wurde mit Bussen unter 1000 Franken sanktioniert, im Schnitt lag die Bussenhöhe bei gerade einmal 500 Franken. Das Umweltschutzgesetz, welches einige der erwähnten Tatbestände betrifft, sieht Sanktionen bis zu 20'000 Franken vor.
Die Strafobergrenzen werden zwar auch bei anderen Straftaten selten ausgenutzt. «Trotzdem sind wir der Ansicht», sagt Bafu-Juristin Barbara Nägeli, «dass Umweltdelikte oft bagatellisiert werden.» Dafür sieht sie verschiedene mögliche Erklärungen. «Gewisse Umweltdelikte sehen im Einzelfall wie Bagatellfälle aus, sind aber insbesondere in der Kumulation ein grosses Problem.» Zudem seien die verursachten Schäden oft nur mit spezialisiertem Fachwissen in ihrem Ausmass und ihren Auswirkungen einschätzbar, etwa bei Grundwasserverschmutzungen durch das Ausbringen von Güllen während der Vegetationsruhe im Winter. Oder die negativen Auswirkungen zeigten sich erst im Ausland.
So auch beim illegalen Export von Abfall, einem der wichtigsten Delikte der internationalen Umweltkriminalität, mit welchem die Schweiz konfrontiert ist. Alte Autos und Reifen, defekte Elektrogeräte und Kühlschränke mit verbotenen Kältemitteln werden von hier ins Ausland geschafft. Meist landet Schweizer «Güsel» in Osteuropa, im Mittleren Osten oder in Afrika.
Ebenfalls grenzüberschreitend tätig sind jene Kriminelle, die mit geschützten Tieren und Pflanzen handeln. In der Schweiz geht es vor allem um importierte Luxusgüter wie zum Beispiel Schals aus Shahtoosh, der Wolle der streng geschützten Tibetantilope. Regelmässig entdecken Zöllner auch illegal importierte lebende Reptilien, Papageien oder Orchideen.
Nun will die Schweiz die Schraube in verschiedenen Bereichen anziehen. Das Parlament fordert per Motion schärfere Strafen beim Handel mit bedrohten Arten. Stärker bekämpft werden soll auch der illegale Holzschlag, laut Interpol der wohl wichtigste Zweig der Umweltkriminalität weltweit. Anders als in der EU ist der Import von Holz aus illegalem Holzschlag bis anhin in der Schweiz nicht verboten. Dies soll sich nun ändern, sind sich Parlament und Bundesrat einig.
Verstärkt gegen Umweltkriminalität im Inland vorgehen will die Schweiz ab nächstem Jahr zudem mit der Einführung von Ordnungsbussen. Mit einer Busse von 100 Franken wird künftig zum Beispiel bestraft, wer geschützte Pflanzen pflückt oder die Leinenpflicht in einem Jagdbanngebiet missachtete. Da neu in solchen Fällen weder eine Anzeige noch Strafermittlungen nötig sind, können die Fälle rascher und effizienter abgewickelt werden. Und, so die Hoffnung des Bundes, mehr Übertretungen sanktioniert werden.