Wenn man sieht, mit wie viel Wut und Hass die Menschen Tag für Tag auf Facebook, Twitter und Co. unterwegs sind, kann einem regelrecht Angst und Bange werden. Unter dem Deckmäntelchen der Anonymität geben Leute Dinge von sich, die sie wohl kaum öffentlich äussern würden.
Andere verzichten auf ein Pseudonym und hauen unter ihrem echten Namen Postings raus, bei denen man sich nur an den Kopf greifen kann. Dass man im Internet aber eben doch nicht ungestört – und vor allem ungestraft – Hass schüren und Rassismus pflegen darf, zeigen die folgenden acht Fälle.
Das jüngste Beispiel bezieht sich auf den Amoklauf in München, bei dem ein 18-jähriger Mann in einem Einkaufszentrum neun Menschen kaltblütig erschossen hat. Noch während am Freitag einige der Schwerverletzten um ihr Leben ringen, postet eine türkisch-stämmige Frau aus dem deutschen Bönen folgende Zeilen auf Facebook:
Aus dem Facebook-Profil der jungen Frau geht hervor, dass sie für den Parfüm- und Kosmetikhersteller LR Health & Beauty Systems tätig ist, woraufhin über die Firma eine Welle der Empörung hereinbricht: Zahlreiche Leute rufen zum Boykott auf und kündigen an, keine entsprechenden Produkte mehr kaufen zu wollen.
Das Unternehmen reagiert umgehend und teilt am Samstag auf seiner Facebook-Seite mit:
Und tatsächlich lässt die Firma auch Taten folgen: Am Montag gibt LR bekannt, man habe die Vertragsbeziehung mit der selbstständigen Vertriebspartnerin fristlos gekündigt und ihren Post an die Behörden weitergeleitet.
Im September vergangenen Jahres ertrinkt bei dem Untergang eines Flüchtlingsboots aus Syrien unter anderem der dreijährige Aylan Kurdi. Seine Leiche wird an den türkischen Strand gespült, Fotos von ihm gehen um die Welt.
Weltweit trauern Menschen, Aylan wird zur Ikone der Flüchtlingskrise. Doch inmitten der Bestürzung bleibt noch immer genügend Platz für Geschmacklosigkeit und Zynismus. Und so veröffentlicht ein 26-jähriger Berliner auf seiner Facebook-Seite folgenden Eintrag:
Doch so viel Fremdenhass bleibt nicht ungestraft: Schon nach kurzer Zeit leiten die Behörden Ermittlungen gegen den polizeibekannten Neonazi ein. Und damit nicht genug: Weil die «Bild-Zeitung» ein Foto des 26-Jährigen veröffentlicht, wird auch der Arbeitgeber auf den Fall aufmerksam.
Zum damaligen Zeitpunkt ist der Berliner bei einer Zeitarbeitfirma angestellt, die Aufträge des Zustelldienstes Hermes ausführt. Nachdem das Foto des Berliners in entsprechender Arbeitskleidung aufgetaucht sei, habe man intensive Recherchen angestellt, um herauszufinden, in welchem Arbeitsverhältnis der 26-Jährige für den Logistik-Riesen tätig sei, teilte ein Unternehmenssprecher von Hermes dem Tagesspiegel mit.
Kurz darauf erhält der 26-Jährige nicht mehr nur keine Aufträge von Hermes, sondern verliert auch seine Stelle bei der Zeitarbeitfirma.
Auch das Bild der sechsjährigen Dunja aus Syrien macht im Zuge der Flüchtlingskrise auf Social Media die Runde, der Kontext ist jedoch weitaus erfreulicher: Das Foto dokumentiert eine tolle Aktion der Freiwilligen Feuerwehr im oberösterreichischen Feldkirchen.
Bei hochsommerlichen Temperaturen von bis zu 36 Grad rücken die freiwilligen Helfer Ende Juli letzten Jahres aus, um den Bewohnern einer Flüchtlingsunterkunft eine ordentliche Abkühlung zu verpassen. Bei dem Anblick der sorglos strahlenden Dunja geht einem das Herz auf – weshalb die Feuerwehr auf Facebook für die Aktion jede Menge Lob kassiert.
Doch auch hier lässt die Geschmacklosigkeit nicht lange auf sich warten. Auf der Facebook-Seite eines Radiosenders schreibt ein angehender Automechaniker:
Eine Aktion, die nicht ohne Konsequenzen bleiben soll: Unzählige aufgebrachte Facebook-Nutzer geigen dem Hass-Kommentar-Verfasser die Meinung und konfrontieren auch seinen Arbeitgeber, Porsche Wels, mit der Äusserung.
Woraufhin dieser umgehend reagiert: «Der Lehrvertrag wurde mit sofortiger Wirkung vorzeitig beendet», sagte ein Porsche-Sprecher dem österreichischen Kurier. «Wir lehnen jegliche Art der Diskriminierung strikt ab. Dieser Vorfall hat uns daher zum Handeln gezwungen.»
Eigentlich sollte man bei Personen, die im sozialen Bereich tätig sind, davon ausgehen können, dass sie sich auch entsprechend verhalten. Doch weit gefehlt! Im Zuge der anhaltenden Flüchtlingskrise liess sich vergangenen Sommer eine deutsche Altenpflegerin zu folgender Äusserung auf Facebook hinreissen:
Keine gute Idee. Denn auch dieses Statement zog schwere Folgen nach sich, nachdem mehrere verärgerte Facebook-Nutzer den Arbeitgeber der Frau, die Arbeiterwohlfahrt (AWO), informiert hatten: «Ich kann mir nicht vorstellen dass eine wichtige und bekannte Einrichtung wie die Ihre daran interessiert ist, solche Rassisten und Volksverhetzer bei sich zu beschäftigen», schrieb einer von ihnen.
Wie die Hannoversche Allgemeine schreibt, ist das Posting daraufhin gelöscht und die Frau entlassen worden: «Das ist juristisch die Ankündigung einer Straftat und für uns und eine Mitarbeiterin in der Altenpflege nicht zu tolerieren», zitiert die Zeitung einen Sprecher der AWO. Man habe deshalb die arbeitsrechtlichen Konsequenzen gezogen und Anzeige erstattet.
Auch in der Schweiz hat es bereits einen solchen Fall gegeben, wobei der Protagonist alles andere als ein No-Name war. Im Juni 2012 twittert der ehemalige Zürcher SVP-Lokalpolitiker Alexander Müller folgendes Statement:
Nachdem der Tages-Anzeiger als erstes Medium über den rassistischen Tweet berichtet, verliert Müller nicht nur seinen Job bei der Bank, sondern auch all seine politischen Ämter. Zudem wird er aus der Partei geworfen und ein Teil seines sozialen Umfelds wendet sich von ihm ab.
Er erfährt, wie er selbst sagt, den «sozialen Tod». Der Mann rechtfertigt sich, er habe nur seine Besorgnis über den radikalen Islamismus zum Ausdruck bringen wollen, man habe seinen Tweet aus dem Kontext gerissen und ihm Unzutreffendes unterstellt. Das Bundesgericht urteilte trotzdem, der Tweet stelle eine Rassendiskriminierung dar.
Für Aufsehen hatte auch der Fall von Justine Sacco gesorgt, damals PR-Chefin eines Internetunternehmens. Kurz bevor sie im Dezember 2013 einen Flug nach Südafrika antrat, twitterte sie folgende Zeilen:
Als sie ein paar Stunden später aus dem Flugzeug stieg, war Sacco einer der meistgehassten Menschen im Internet – und ihren Job los. Ihre Firma distanzierte sich noch vor Saccos Landung von dem Tweet: «Das ist ein ungeheuerlicher, beleidigender Kommentar, der nicht den Werten und Ansichten unseres Unternehmens entspricht.» Saccos Name verschwand umgehend von der Firmen-Homepage.
Dass rassistische Äusserungen gar nicht mal unbedingt so explizit wie die bisherigen Exemplare sein müssen, um einen Rausschmiss zu bewirken, beweist der Fall, den die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht hat: Vergangenen Oktober beleidigt ein Deutscher aus dem Landkreis Freising via Facebook einen ausländischen Betriebsrat der Firma, in der er beschäftigt war.
Ausserdem schreibt er, er wolle nach Berlin fahren und die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel ...
Seine Botschaften unterzeichnet er mit dem Kürzel «HH», was unweigerlich an «Heil Hitler» erinnert.
Weil er sich damit eine Anzeige einhandelt und die Sache auch an seinen Chef weiter getragen wird, denkt sich der Mann kurzerhand ein paar Lügen aus: Im ersten Moment, als er von seinem Chef mit der Angelegenheit konfrontiert wird, behauptet er, er habe die Nachricht aus Frust und unter Alkoholeinfluss verfasst.
Der Polizei gegenüber sagt er hingegen aus, sein Account sei gehackt worden – er habe die Nachricht also gar nicht selbst verfasst. Das Kürzel «HH» sei wiederum keinesfalls als «Heil Hitler» zu interpretieren. Vielmehr seien es die Initialen eines Freundes von ihm, der aber in der Zwischenzeit gestorben sei.
Am Ende hilft das alles nichts: Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 2250 Euro – und seinen Job ist er auch los.
Das Internet wird längst nicht nur genutzt, um rassistische Äusserungen zu verbreiten, auch der Hass auf Schwule und Lesben wird hier regelmässig geschürt. Dass auch dies entsprechend bestraft werden kann, beweist eine Geschichte, bei der gleich zwei Personen ihren Job an den Nagel hängen durften. Angefangen hat alles damit, dass eine junge Frau namens Sara K. folgende Worte in eine öffentliche Facebook-Gruppe postete:
Dies führte dazu, dass die junge Frau von der Organisation «Enough is Enough» gleich zweifach verpfiffen wurde: Nämlich einerseits bei den Behörden und andererseits bei ihrem Arbeitgeber – woraufhin die angehende Altenpflegerin ihren Ausbildungsplatz verlor.
Doch ihr Freund, Max H., verhielt sich keinen Deut besser. Unter dem Posting seiner Freundin schrieb er unter anderem folgenden Kommentar:
Und da auch er von der Organisation, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, homophobe Äusserungen auf Facebook aufzuspüren und zu melden, verraten wurde, verlor auch er seine Anstellung – in seinem Fall ein Job bei Zalando.
Auf die Kritik, man sei mit dem Informieren des Arbeitgebers zu weit gegangen, reagierten die Aktivisten mit folgender Mitteilung