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Justiz

Wem gehört das Büsi? Bundesgericht entscheidet nach vierjährigem Rechtsstreit

Wem gehört das Büsi? Bundesgericht entscheidet nach vierjährigem Rechtsstreit

07.11.2018, 11:5407.11.2018, 13:45
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Nach einer vierjährigen juristischen Auseinandersetzung darf eine Waadtländer Katze definitiv bei ihrer ursprünglichen Eigentümerin bleiben. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Die Eigentümerin hatte ihre Katze im Dezember 2013 einem Bekannten zur Pflege übergeben, weil sie für fünf Wochen in die Ferien fuhr. Nach ihrer Rückkehr holte sie ihr Tier jedoch nicht ab.

Erst bei einem Besuch im Oktober 2014 beim hütenden Bekannten nahm die Frau die Katze einfach mit. Der Mann ging vor Gericht, und die Katzenliebhaberin wurde erstinstanzlich wegen Diebstahls zu einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Das Waadtländer Kantonsgericht hob das Urteil auf.

Eigentum nicht ersessen

Der Pflegevater zog deshalb vors Bundesgericht. Dieses wies die Sache im Februar an die Vorinstanz zurück. Das Kantonsgericht musste prüfen, ob der Mann das Eigentum an der Katze allenfalls ersessen hat.

Das Kantonsgericht verneinte diese Frage. Und das Bundesgericht stützt in einem am Mittwoch publizierten Entscheid diese Sichtweise. Das Tier sei dem Mann nur zur vorübergehenden Pflege übergeben worden. Daraus könne kein Eigentum abgeleitet werden. (whr/sda)

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Bild: Imgur
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9 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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der_senf_istda
07.11.2018 15:11registriert Juni 2017
Und die Katze, hat den keiner die Katze gefragt ?
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HeroOfGallifrey
07.11.2018 14:27registriert Oktober 2018
So Leute dürften keine Haustiere haben... Vergisst einfach ihre Katze wieder abzuholen. Hoffe die Person hat keine Kinder, wenn doch, hat sie die sicher auch schon irgendwo stehengelassen...
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River
07.11.2018 14:32registriert Mai 2015
Die geht ihre Katze einfach 10 Monete nicht holen..
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