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Ex-Imam der Winterthurer Moschee auch vom Obergericht verurteilt

Ex-Imam der Winterthurer Moschee auch vom Obergericht verurteilt

30.11.2018, 12:2930.11.2018, 13:57
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Das Zürcher Obergericht hat den ehemaligen Vorbeter der Winterthurer An'Nur-Moschee am Freitag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Der 26-jährige Äthiopier wird zudem für zehn Jahre des Landes verwiesen. Damit wird das Urteil des Winterthurer Bezirksgerichts bestätigt.

Die Befragung des Ex-Imams der Winterthurer An'Nur-Moschee war am Freitagmorgen nach einer halben Stunde bereits vorbei. Der 26-jährige Äthiopier, der wegen Hasspredigten und der Verbreitung von «IS»-Gewaltdarstellungen angeklagt ist, verweigerte vor dem Zürcher Obergericht jegliche Aussage.

ARCHIVBILD - ZUM GERICHTSPROZESS GEGEN DEN EHEMALIGEN IMAM DER WINTERTHURER AN'NUR-MOSCHEE STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG, AM FREITAG, 30. NOVEMBER 2018 - Der aethiopisch ...
Archivbild: der 26-jährige Imam vor Bezirksgericht am 23. November 2017.Bild: KEYSTONE

Er habe den Behörden schon zu einem früheren Zeitpunkt alles erzählt, sagte der Beschuldigte in der Befragung. Es gebe deshalb nichts mehr zu sagen. Der 26-Jährige wollte nicht einmal Angaben zu seinem Geburtsort machen. Er lasse lieber seinen Verteidiger reden. Dieser fordert für ihn einen Freispruch sowie eine Entschädigung.

Sitzt in Ausschaffungshaft

Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte den tiefgläubigen Muslim vor einem Jahr zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und einem zehnjährigen Landesverweis, der wegen des Weiterzugs ans Obergericht aber noch nicht vollzogen wurde. Der Beschuldigte sitzt aber bereits im Zürcher Flughafengefängnis in Ausschaffungshaft.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Oktober 2016 eine Hasspredigt in der An'Nur-Moschee gehalten zu haben. Er rief dazu auf, Muslime die nicht in Gemeinschaft beten, zu meiden, zu verleumden und in ihren Häusern zu verbrennen. Bestraft werden sollten auch jene, die nicht fünf Mal am Tag beten.

Predigt aus dem Internet

Auf Facebook teilte er zudem Aufnahmen von «IS»-Gräueltaten. Auf den Videos und Bildern sind Leichen und abgetrennte Gliedmassen zu sehen, darunter etwa ein abgetrennter Kopf in einem Kochtopf.

Der amtliche Verteidiger argumentierte beim erstinstanzlichen Prozess, dass sein Mandant keinerlei vertiefte Koran-Kenntnisse habe. Die Predigt habe er mit Textbausteinen aus dem Internet zusammengestellt. Dass der junge Mann, ein «ahnungsloser Asylbewerber», ins Visier der Ermittler geriet, begründete der Anwalt mit dem öffentlichen Druck. (whr/sda)

Razzia in Winterthurer Moschee

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Razzia in Winterthurer Moschee
Am frühen Mittwochmorgen (2. November 2016) hat die Kantonspolizei Zürich zusammen mit der Stadtpolizei Winterthur die An'Nur-Moschee in Winterthur durchsucht.
quelle: keystone / walter bieri
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«Historisches Verbrechen»

Video: watson/Nico Franzoni
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12 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Aninha
30.11.2018 11:52registriert Januar 2016
„Ahnungsloser Asylbewerber“ aber Imam... 🤔 das übersteigt meine kombinatorischen Fähigkeiten...
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Lörrlee
30.11.2018 11:38registriert November 2015
Wenn der Mann tatsächlich unschuldig wäre, würde er vor Gericht auch ein Interesse daran haben zu diskutieren, dass ihn keine Schuld trifft.
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dorfne
30.11.2018 10:06registriert Februar 2017
Das hab ich mir gedacht: Wer Hasst predigt und sich an zu Tode gefolterten Menschen ergötzt, kann den Koran nicht kennen. Und eine Nation, die einen Aggressionskrieg um Bodenschätze führt hat die Botschaft Christi nicht verstanden obwohl dauernd rumgefrömmelt wird.
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