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Bezirksgericht Uster: 14-Jährige nimmt sich nach Sexting das Leben.

Das Bezirksgericht in Uster (ZH) am Mittwoch, 22. Juni 2016. Martin Baeumle Praesident GLP Schweiz muss sich am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Uster verantworten. Er soll als Duebendorfer Finanzvorst ...
Bezirksgericht Uster.Bild: KEYSTONE

Teenager begeht Suizid nach Sexting: Jetzt steht ein 30-jähriger Zürcher vor Gericht

Ein 14-jähriges Mädchen nahm sich nach Sexting mit einem Mann das Leben. Er hatte Nacktfotos von ihr auf Pornoseiten gestellt. Nun entscheidet das Bezirksgericht Uster über den Fall.
01.11.2018, 06:3701.11.2018, 06:53
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Im Juni 2017 nahm sich ein 14-jähriges Mädchen in Finnland das Leben. In den Wochen und Monaten vor ihrem Tod wurde es von einem heute 30-jährigen Mann aus dem Kanton Zürich mit Sexfotos erpresst. Heute Donnerstag muss sich der Beschuldigte vor Gericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm mehrfache sexuelle Nötigung, mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern und mehrfache harte Pornografie vor – sieht aber keinen kausalen Zusammenhang mit dem Suizid des Mädchens. Dem Mann drohen zwei Jahre Gefängnis, die jedoch zugunsten einer ambulanten Behandlung aufgeschoben werden sollen.

Wegen der Lesbarkeit wird nachfolgend auf den Konjunktiv verzichtet, es gilt aber stets die Unschuldsvermutung.

Auf Chatplattform kennengelernt

Laut der Anklageschrift lernt der damals 28-Jährige das in Finnland wohnhafte Mädchen Anfang September 2016 auf einer Chatplattform kennen. Sie tauschen die Telefonnummern aus, telefonieren und schreiben sich Nachrichten auf Facebook und Whatsapp.

Während mehrerer Monaten stehen der Beschuldigte und das Mädchen täglich bis zu einer Stunde in Kontakt. Mal per Videochat, mal per Messenger.

Nacktfotos online gestellt

In Nachrichten schreibt der Mann dem Mädchen, dass er es liebe, was sie erwidert. Im Verlaufe der Zeit schickt er ihr Nacktfotos von sich und fordert sie auf, ebenfalls aufreizende Bilder zurückzuschicken. So schreibt er ihr: «Öffne deine Beine weit. Für mich. Bitte.» Sie weigert sich und antwortet ihm: «Nein, sorry.»

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Während eines Videochats onaniert der Mann vor den Augen des Mädchens bis zur Ejakulation. Laut Staatsanwaltschaft drängt er es regelrecht dazu, ihm Sexfotos zu schicken, gibt ihm gar Anweisungen, wie es posieren soll – bis das Mädchen schliesslich seinem Wunsch nachkommt und dem Mann mehrere Bilder zukommen lässt.

Bedroht und erpresst

Der Mann erstellt daraufhin auf einem Pornoportal ein Profil mit dem vollständigen Namen des Mädchens und lädt sämtliche erhaltenen Fotos von ihr hoch. Sie erschrickt, als sie davon erfährt und bittet ihn, die Fotos und das Profil zu löschen. 

Der Mann macht sich über die Sorgen des Mädchens lustig und fragte es, ob es wisse, wie viele Leute auf der Pornoseite ihre Fotos bereits gesehen haben. Er droht ihr, die Bilder auch ihren Eltern und Schulfreunden zu schicken, sollte sie die Freundschaft mit ihm abbrechen und ihm nicht weitere Nacktbilder von sich zusenden. 

Um die 14-Jährige noch mehr unter Druck zu setzen, erzählt der Mann, er habe schon einmal ein 13-jähriges Mädchen vergewaltigt. Er erzählt, wie er einst während einer Zugfahrt mit einem jungen Mädchen seinen Penis entblösst habe und es zwang, ihn oral zu befriedigen und sein Sperma zu schlucken. 

Das Mädchen versucht, den Kontakt zum 30-Jährigen mehrmals abzubrechen. Doch es kommt nie dazu, weil sie sich vor den angedrohten Konsequenzen fürchtet. Zuletzt fordert es den Mann ultimativ auf, die Nacktfotos von ihr zu löschen, ansonsten werde sie sich Leid antun. Um ihre Aussage zu untermauern, schickt sie ihm ein Foto, auf dem sie sich ein Messer an den Hals hält. 

Keinen Ausweg gesehen

Das Mädchen kommuniziert weiter mit dem Mann. Es hat Angst, er könnte bei ihr auftauchen und ihr Gewalt antun, so wie er es seinen eigenen Erzählungen nach schon bei anderen Mädchen gemacht hat.

Schon vor der Tat litt die 14-Jährige an einem Aspergersyndrom mit Essstörungen. Im Verlaufe der Bekanntschaft mit dem Beschuldigten nehmen die psychischen Probleme des Mädchens zu. Laut Anklageschrift weiss sich das Mädchen schliesslich nicht anders zu helfen und nimmt sich im Frühsommer 2017 das Leben. 

Vorsätzlich gehandelt

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, vorsätzlich gehandelt zu haben, um sich selbst sexuell zu befriedigen. Er wusste um das junge Alter des Mädchens und behandelte es als reines Sexualobjekt und machte es zum Spielball seiner sexuellen Fantasien.

Die 14-Jährige vertraute sich dem Mann über die Wochen immer mehr an. Er gaukelte ihr Liebe vor und nutzte den Altersunterschied aus, um sie sexuell gefügig zu machen. 

Inwiefern der Mann bestraft wird, muss heute Donnerstag der Richter entscheiden. Die Urteilsverkündung wird am späteren Nachmittag erwartet. 

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31 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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MaxHeiri
01.11.2018 06:47registriert März 2016
Die Tat ist wirklich unfassbar!
Ähnlich schockierend ist der Umstand, dass ein solcher Widerli,ng in 2 Jahren vermutlich schon wieder auf der "Pirsch" ist.
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01.11.2018 08:05registriert Juni 2016
Das Mädchen hatte Asperger... Wenn nicht nur Alter, sondern auch Behinderung ausgenützt werden. Ist schon sehr schockierend.
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Dogbone
01.11.2018 08:14registriert August 2014
Mir bleiben die Worte im Hals stecken. Und zwar wegen diesem Typen und seiner Tat, wegen dem Staatsanwalt und seinen beratenden „Experten“, die tatsächlich keine Kausalität zwischen Tat und Suizid erkennen können und darüber, was wir für ein Volk sind, welches so eine Rechtssprechung hat.
Ich bin traurig über den Tod des Mädchens und ich hoffe, seine Familie kann das alles irgendwie verdauen, auch wenn ihr die hiesige Rechtssprechung dabei wohl nicht hilfreich sein wird und ich mich schäme dafür, dass die Welt zusehen kann wie schwach wir sind.
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    Freier wegen Brandstiftung an der Zürcher Langstrasse verurteilt
    Das Bezirksgericht Zürich hat einen Freier wegen Brandstiftung an der Langstrasse verurteilt. Der vorbestrafte Algerier soll für fünf Jahre ins Gefängnis und das Land für zehn Jahre verlassen.

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