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In wenigen Tagen wird das Zuger Strafgericht das Urteil für die drei Jugendlichen bekannt geben, die den 21-Jährigen Alain Meier im September 2015 brutal zusammengeschlagen hatten. In der Anklageschrift heisst es, sie hätten «wissentlich und willentlich unkontrolliert und hemmungslos gegen dessen Körper bzw. Kopf getreten».
Drei Tage später nahm sich der 21-Jährige in seiner Wohnung das Leben. Der Staatsanwalt fordert für zwei der mutmasslichen Täter mit 36 beziehungsweise 32 Monaten Freiheitsentzug ungewöhnlich hohe Strafen für Minderjährige, weil sie so brutal vorgegangen seien. Ein dritter soll neun Monate bedingt erhalten.
In der «Weltwoche» berichtet jetzt ein Zeuge von massiven Einschüchterungsversuchen aus dem Umfeld der mutmasslichen Täter. Bei einer Autofahrt über die Schweizer Grenze sei ihm ein Auto gefolgt. Auf einer Raststätte hätte ihn ein Kleinlaster blockiert. Daraufhin sei ein «kräftiger Typ» ausgestiegen, habe ihn beschimpft und «mit einem wuchtigen Faustschlag niedergestreckt.» Eine Ambulanz brachte ihn ins Spital.
Der Angreifer konnte anschliessend identifiziert werden. Doch es steht Aussage gegen Aussage, da der Mann behauptet, der Angriff sei vom Zeugen ausgegangen. Gemäss dem Zeugen geht die Polizei von einer 50-prozentigen Wahrscheinlichkeit aus, dass der Vorfall in Zusammenhang mit dem Prozess steht.
Zuvor hatte er bereits merkwürdige Post erhalten. Unbekannte schickten ihm angsteinflössende Fotos. Auf dem einen ist ein Mann zu sehen, der mit einer Pistole auf die Kamera zielt. Auf einem anderen Bild ist eine Gräueltat an einem Kind zu sehen. «Zu diesem Bild bekam ich den Hinweis, dass ich ja selber Kinder habe», so der Zeuge gegenüber der «Weltwoche».
Bei den beiden Vorfällen blieb es nicht. Immer wieder würden ihm Männer auflauern oder er werde aus dem nichts von jemandem angerempelt.
Laut 20 Minuten zeigten die Attacken ihre Wirkung. Der Mann konnte nicht mehr schlafen, landete gar in der Psychiatrie. Zudem seien einige seiner Familienangehörigen umgezogen.
Derweil kämpft der Vater von Alain Meier, Beat Meier, bei der Verhandlung nächste Woche dabei sein zu dürfen. Jugendstrafprozesse sind in der Regel nicht öffentlich. Nun hat der zuständige Strafrichter entschieden, Beat Meier könne dem Prozess beiwohnen, sofern das gesamte Jugendgericht nicht anders entscheide.
Beat Meier verkündete die für ihn gute Nachricht auf Facebook:
Auch sonst postet er auf seinem Profil zahlreiche Bilder und News zu seinem Sohn und dem Fall.
(rwy)