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Kommentar

Rösti senkt SRG-Gebühr – doch das genügt nicht

Bundesrat Albert Roesti erscheint auf Bildschirmen im Regieraum des Schweizer Fernsehens SRF, an einer Medienkonferenz ueber die Botschaft des Bundesrats zur SRG-Initiative und Hoehe der Radio-und Fer ...
Albert Rösti informiert über die Gebührensenkung, und das SRF filmt mit.Bild: keystone
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Rösti muss die SRG noch stärker in die Schranken weisen

Die Senkung der SRG-Gebühr auf 300 Franken ist ein richtiger Entscheid. Noch wichtiger aber wird die neue Konzession: Die SRG muss sich auf den Service public konzentrieren.
19.06.2024, 16:2619.06.2024, 16:38
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Albert Rösti beweist Stehvermögen. Trotz heftigem Widerstand in der Vernehmlassung hat sich der Medienminister im Gesamtbundesrat durchgesetzt. Die Radio- und Fernsehabgabe wird bis 2029 auf 300 Franken pro Jahr gesenkt. Es ist eine Art Gegenvorschlag zur Volksinitiative «200 Franken sind genug!», von der der Bundesrat nichts wissen will.

Eigentlich müsste die SVP sie zurückziehen, denn nach Röstis Schachzug wird sie es beim Stimmvolk ganz schwer haben. Er tut der SRG damit einen Gefallen, denn die Zuwanderung wird den Effekt der Gebührensenkung zu einem grossen Teil kompensieren. Monieren kann man höchstens, dass sie auf Verordnungsstufe und ohne Volksabstimmung umgesetzt wird.

Mitglieder von der SVP Schweiz reichen die SRG-Initiative "200 Franken sind genug" ein, am Donnerstag, 10. August 2023, in Bern. Die Initiative verlangt die Senkung der Serafe Gebuehren von  ...
Die 200-Franken-Initiative dürfte nach Röstis Schachzug chancenlos sein.Bild: keystone

Die SRG und ihre Unterstützer jammern trotzdem, weil die Werbeeinnahmen wegbrechen. Es ergeht ihr wie den privaten Medien, nur dass diese nicht über ein «Gebührenprivileg» verfügen. Sie befindet sich weiterhin in einer komfortablen Lage. Das eigentliche Problem besteht darin, dass sich die SRG immer stärker auf dem Terrain der Privaten breitmacht.

SRG sollte Rücksicht nehmen

«Auf die Stellung und die Aufgabe anderer Medien, vor allem der Presse, ist Rücksicht zu nehmen», heisst es in der Bundesverfassung. Früher war das kein Problem, doch das Medienangebot hat sich zu einem grossen Teil ins Internet verlagert. Und dort kommen sich die SRG und die privaten Anbieter in die Quere.

Der wichtigere Punkt in Albert Röstis Botschaft ist deshalb die neue Konzession, die ebenfalls ab 2029 gelten soll. Hier besteht Handlungsbedarf. Oder im Klartext: Rösti muss die SRG noch stärker in die Schranken weisen. Das betrifft zuerst einmal das Newsportal, das die SRG-Spitze selbst als ihren wichtigsten Informationskanal bezeichnet.

Audio- und Videoinhalte

Es besitzt keine Zugangsschranke und konkurrenziert damit jene privaten Anbieter, die auf die Zahlungsbereitschaft ihrer Leserschaft angewiesen sind. Also weniger watson als die CH-Media-Titel, «Tages-Anzeiger», NZZ oder neuerdings den «Blick». Zwar gibt es Einschränkungen, doch sie sind in der Realität kaum relevant und müssen präzisiert werden.

Rösti scheint dazu bereit zu sein, wie er vor den Medien erklärte. «Das Online-Angebot soll stärker auf Audio- und Videoinhalte ausgerichtet werden», heisst es in der Mitteilung des Bundesrats. Rösti muss darauf hinwirken, dass die SRG sich wieder verstärkt auf den Service public im Bereich Radio und Fernsehen für alle Sprachregionen konzentriert.

SRG muss Transparenz schaffen

Das betrifft auch die Formate, welche die SRG ausschliesslich online verbreitet, mit Video und Social Media. Sie bezeichnet diese als notwendig, um die Jungen zu erreichen, die kaum noch klassische Medienangebote konsumieren. Das ist nachvollziehbar. Sie müssen die Gebühr ebenfalls bezahlen, und ohne Nutzung könnte die Bereitschaft dazu erodieren.

Allerdings ist unklar, wie gut diese Formate geklickt werden. Die SRG hält die Zahlen unter Verschluss. Das lässt den Verdacht aufkommen, dass die Nutzung überschaubar ist und ziemlich viel Geld «verpulvert» wird. Die SRG muss sich dieser Diskussion stellen und Transparenz schaffen. Denn auch in diesem Bereich konkurrenziert sie private Anbieter.

Bei Sport und Unterhaltung solle die SRG anbieten, was andere nicht abdecken, sagt der Medienminister. Auch das ist richtig. Wenn ein Pseudo-Journalist, der für ein halblustiges Online-Videoformat arbeitet, Nationalcoach Murat Yakin sehr unlustige Fragen stellt, ist das weder sportlich noch unterhaltend. Und mit Service public hat es gar nichts zu tun.

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203 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Swen Goldpreis
19.06.2024 17:03registriert April 2019
Dass ein Watson-Autor für die Eindämmung der Konkurrenz ist, kann ich grundsätzlich gut verstehen.

Umgekehrt ist es aber auch so, dass ich und viele andere Einwohner dieses Landes SRG-Gebühren bezahlen, obwohl wir nie oder so gut wie nie Videoinhalte konsumieren.

Daher finde ich es grundsätzlich schon richtig, dass durch öffentliche Gelder finanzierte Nachrichten auch Menschen zugänglich gemacht werden, die Informationen in geschriebener Form besser aufnehmen können als in gesprochener Form.
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Allkreis
19.06.2024 17:06registriert Januar 2020
Bin ich jetzt komplett anderer Meinung. Die SRG muss mehr Freiheit erhalten um Inhalte zu verbreiten - nur so kommen die Gebühren bei möglichst vielen Schweizern als Nutzen an. Blunschi möchte wohl am liebsten dass die SRG Inhalte unsichtbar bleiben. Die SRG ist das unabhängigste Medienhaus der Schweiz, deshalb sollte es nicht geschwächt werden. Ich finde den BR Entscheid falsch, aber Populisten und Neoliberale haben im BR nun mal die Mehrheit.
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Manawydan
19.06.2024 17:02registriert Oktober 2022
Die SRG erfüllt ihren Auftrag auf hohem Niveau, was sie aber nur kann, wenn ihr auch weiterhin hinreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Wenn moniert wird, die 335.-/y seien für einige Leute zu viel, wäre die Finanzierung einkommens- und vermögensabhängig zu gestalten, sprich über Steuern, ein weitaus sinnvollerer Ansatz. Da die Halbierungsinitiative und auch Albert Rösti aus einer Ecke kommen, die sich in Wahrheit überhaupt nicht um das Befinden von Menschen mit niedrigen Einkommen scheren, überrascht es aber überhaupt nicht, dass diese Möglichkeit nicht in Betracht gezogen wird.
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