«Als sie mir sagten, dass ich Krebs habe, schossen mir hundert Fragen gleichzeitig durch den Kopf. ‹Muss ich jetzt eine Chemotherapie machen? Wird mein Gesicht aufgedunsen sein? Werden meine Haare ausfallen? Werde ich sterben?› Das war alles zu viel. Ich habe nur noch geweint.»
Ursula Küng* ist heute 35 Jahre alt. Mitte vergangenen Jahres wird bei ihr Brustkrebs diagnostiziert. Ihr muss die rechte Brust entfernt werden. Schon das ist für die junge Frau ein herber Schlag. Noch hat sie aber Hoffnung, dass der entdeckte Tumor nicht bösartig ist. Doch kurz nach der Brustentfernung folgt der nächste Schlag. «Ich hatte schon ein schlechtes Gefühl, als ich im Vorraum des Arztzimmers sass», sagt Küng.
Die Vorahnung bewahrheitet sich: Die Diagnose lautet Krebs. Küng will dem Arzt gar nicht mehr zuhören, will nur noch raus, will ihren Freund anrufen und sich vor der Welt verstecken. Doch das geht nicht. Jetzt müssen Vorkehrungen getroffen werden. Denn Küng bleibt nicht viel Zeit. Sie muss so schnell wie möglich mit einer Chemotherapie beginnen. Und sie hat nur wenige Tage Zeit, zu entscheiden: Will sie eines Tages Kinder haben? Will sie sich vor der Chemotherapie Eizellen entfernen und einfrieren lassen?
Denn eine Chemotherapie beeinträchtigt die Fortpflanzungsfähigkeit. Das Risiko, unfruchtbar zu werden, ist gross. Jungen Krebspatienten wird deshalb in den meisten Fällen eine Behandlung zum Erhalt der Fruchtbarkeit vorgeschlagen. Für Küng war der Kinderwunsch zwar nie konkret, trotzdem ist für sie in diesem Moment klar, dass sie diese sogenannten fruchtbarkeitserhaltenden Massnahmen vornehmen will.
Doch dann folgt ein weiterer Schock: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Entnahme und Einfrierung der Eizellen nicht. Küng ist wütend: «Ich habe mir diese Krankheit nicht ausgesucht. Warum werde ich mit hohen Kosten dafür bestraft, dass ich vielleicht einmal Kinder haben möchte?»
Während bei Männern die Entnahme und das Einfrieren von Spermien relativ einfach und dementsprechend billiger ist, ist die entsprechende Behandlung von Frauen komplizierter. Mittels einer hormonellen Stimulation muss eine Eizellreifung herbeigeführt werden. Daraufhin folgt die Entnahme der Eizellen als ambulanter Eingriff. Die Kosten liegen zwischen 6000 bis 8000 Franken. Bei Männern kostet der Eingriff rund 500 Franken.
Auf Anfrage bei diversen Krankenversicherern zeigt sich: Fruchtbarkeitserhaltende Massnahmen bei Krebspatienten werden in der Schweiz nie von der Krankenkasse übernommen. Weder bei Frauen noch bei Männern. Denn juristisch gesehen ist der Kinderwunsch kein Grundrecht. Darum stehen Eingriffe, die den Kinderwunsch erfüllen, auch nicht auf dem Leistungskatalog der Grundversicherung.
CSS-Sprecherin Christina Wettstein sagt: «Neue medizinische Methoden kommen schneller zur Anwendung, als der Bund darüber bestimmen könnte, dass diese nun von den Krankenkassen übernommen werden müssen.» Das seien langwierige Prozesse. Zuerst müsse beispielsweise bewiesen werden, ob die Wirksamkeit solcher Massnahmen erfüllt sei. Die Hürden, dass neue Leistungen in den Krankenkassen-Katalog aufgenommen werden, seien hoch. «Und das ist auch gut so», sagt Wettstein.
Im Bundeshaus war das Thema bereits vor zwei Jahren Gegenstand von Diskussionen. SP-Nationalrätin Maury Pasquier Liliane forderte den Bundesrat in einem Postulat auf, einen Bericht zu erarbeiten, der untersucht, ob die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung des Erhalts der Fruchtbarkeit bei jungen Krebspatienten übernimmt. In ihrer Begründung argumentierte sie, diese Behandlung leiste einen wichtigen Beitrag zur psychischen Gesundheit dieser körperlich schwer erkrankten Menschen. Indem sie ihnen eine Zukunftsperspektive biete, unterstütze diese Möglichkeit des Kinderbekommens die Heilung. In anderen Ländern, darunter Frankreich, würden die Kosten für solche Behandlungen von der Grundversicherung übernommen.
Der Bundesrat wies das Postulat damals ab. Dies, weil er die Erarbeitung eines Berichts nicht in seiner Zuständigkeit sah. Er schrieb, die Vergütung einer Leistung müsse von einer Expertenkommission geprüft werden. «Jederzeit kann ein Antrag auf Kostenübernahme bei einer Behandlung zum Erhalt der Fruchtbarkeit bei jungen Krebspatienten eingereicht werden.» Dies ist seither aber noch nicht geschehen.
Für Stephanie von Orelli, Chefärztin der Frauenklinik am Triemli in Zürich handelt es sich um eine Grundsatzfrage: «Soll das Kinderbekommen ein Menschenrecht sein? Die Fachwelt ist darüber unentschieden. Einige fordern vehement, dass die Krankenkassen diese Kosten übernehmen müssen, andere sind dagegen», sagt sie. Sie persönlich sei indifferent. «Ich frage mich: Muss die Gesellschaft dafür aufkommen, einen Kinderwunsch zu finanzieren? Denn zuletzt ist es die Allgemeinheit, die diese Kosten zu tragen hätte.»
Das Wichtigste in diesem Zusammenhang sei für sie, dass diese Fragen mit den Patienten überhaupt diskutiert und die Frauen und Männer an entsprechende Spezialisten überwiesen werden. «Es gibt noch Onkologen, die mit einer Chemotherapie beginnen, ohne ihre Patienten zu informieren, dass allenfalls vorher fruchtbarkeitserhaltende Massnahmen nötig gewesen wären.»
Zwar bereut Ursula Küng nicht, dass sie sich für die fruchtbarkeitserhaltende Massnahme entschieden hat. Doch bitter ist für sie, dass sie nun, nachdem sie sich langsam von den Strapazen des Krebs erholt, verschuldet ist. 11'000 Franken muss sie ihrer Familie zurückbezahlen. 5000 Franken kostete sie das Einfrieren der Eizellen. Den Aufbau der kranken Brust hat die Krankenkasse zwar bezahlt. Das Angleichen der gesunden Brust hingegen nicht. Die Brüste waren unterschiedlich gross. «Der Eingriff war nötig», sagt Küng. Darum hat sie auch diese Operation aus dem eigenen Sack bezahlt.
*Name ist der Redaktion bekannt