Krankenkassen scheuen nach Behandlungsfehlern Prozess – zu Lasten der Prämienzahlenden
Behandlungsfehler können das Leben von Patientinnen und Patienten nachhaltig verändern. Das kann ins Geld gehen, wenn sie etwa wegen der Fehler auf lebenslange Behandlung angewiesen sind. Die Kosten dafür zahlen die Krankenkassen – obwohl der Fehler eigentlich woanders passierte.
Lieber Behandlungs- statt Prozesskosten zahlen
Bei Prozessen nach Arztfehlern sind Krankenkassen zögerlich, schreibt SRF. Das Portal beschreibt einen Fall einer Frau, der nach einer OP-Panne ein Teil des Darms entfernt werden musste und seither auf Pflege angewiesen ist. Sie zieht nun selbst gegen das Spital vor Gericht, ihre Krankenkasse zeige überhaupt kein Interesse daran, sagt sie.
Sie zahlt stattdessen die Behandlungskosten, im ersten Jahr seien dies über 70'000 Franken gewesen. Am Schluss kommen also die Prämienzahlenden dafür auf, anstatt dass die Haftpflichtversicherung des Spitals die Kosten übernimmt.
Schwierige Beweisführung
Die betroffene Krankenkasse argumentiert, dass der Vertrauensarzt keine Hinweise auf eine Sorgfaltspflichtverletzung gefunden habe. Die Patientin selbst muss nun das Gegenteil beweisen. Sollte ihr das gelingen, werde man die Regressbemühungen wieder aufnehmen.
Diese Zurückhaltung hat einen Grund: «Verfahren bei sogenannten Medizinal-Haftpflichtfällen sind in der Schweiz aufwändig und riskant», erklärt Dirk Meisel vom Krankenkassenverband Prio Swiss gegenüber SRF. Das Problem: Dass eine Patientin oder ein Patient durch eine Panne einen Schaden davongetragen hat, reicht nicht. Die Verletzung der Sorgfaltspflicht durch das Personal muss bewiesen werden.
Und auch das kostet Zeit und Geld. «Eine Klage ist nur in den allerseltensten Fällen gerechtfertigt, wenn es um sehr hohe Versicherungskosten geht und kein Vergleich zustandekommt», sagt Meisel. In der Regel würde es die Prämienzahlenden deshalb günstiger kommen, für die Behandlung aufzukommen. (vro)