Seit dem 1. Juli erhalten vorläufig aufgenommene Personen im Kanton Zürich keine Sozialhilfe mehr – sondern nur noch Asylfürsorge. Das hat das Zürcher Stimmvolk letzten September beschlossen. Heute erscheint ein Bericht der Monitoring- und Anlaufstelle für vorläufig aufgenommene Personen (Map-F), der offenbart, wie schwierig das Leben für die Betroffenen geworden ist. Der Tages-Anzeiger zitiert bereits vorab aus dem Bericht.
Daraus geht hervor, dass die finanzielle Unterstützung je nach Gemeinde stark variiert. Vielerorts muss eine vierköpfige Familie mit monatlich rund 1400 Franken auskommen – eine Einzelperson sogar mit weniger als 700. Im Vergleich dazu: Sozialhilfebezüger erhalten 50 Prozent mehr.
Seit der Gesetzesänderung macht sich Verzweiflung unter den Betroffenen breit. «Wir hören in Beratungsgesprächen immer wieder, dass die Menschen kaum mehr wissen, wie sie durchkommen sollen», zitiert der Tages-Anzeiger Moritz Wyder, Geschäftsleiter von Map-F. Das bestätigt auch der Leiter von Sozialwerke Pfarrer Sieber. «Diese Menschen sind in einer existenziellen Not.»
Was fehlt, sind gesetzlich festgelegte Vorgaben. Sogar der Grundbedarf ist von Dorf zu Dorf unterschiedlich hoch angesetzt – und dies, obschon die Sozialkonferenz des Kanton Zürich unverbindliche Richtlinien erlassen hat. Daran hält sich aber kaum eine Gemeinde. Sie stellen eigene Regeln auf.
Die Gesetzesänderung wirkt sich auch auf die Wohnkosten aus. Nur noch jede dritte Gemeinde erlaubt für vorläufig aufgenommene Personen gleich hohe Mieten wie für Sozialhilfeempfänger. In den übrigen Ortschaften werden im Schnitt nur noch 300 bis maximal 350 Franken pro Kopf bewilligt.
Man befürchte, dass Betroffene sich nur noch in Wohngemeinschaften einmieten können. Bis jetzt sei dies aber noch nicht eingetroffen, obschon ein paar Fälle bekannt sind. Gegenüber dem Tages-Anzeiger gibt Wyder zu bedenken: «Viele Menschen haben erst per Anfang Juli die Aufforderung erhalten, sich eine günstigere Unterkunft zu suchen. Da ist vieles noch völlig offen.»
Auch für Integrationsangebote und Zusatzleistungen gibt es bei der Asylvorsorge, im Gegensatz zur Sozialhilfe, keine klaren Regelungen. Auch wenn die Gemeinden gesetzlich dazu verpflichtet sind, werden gemäss dem Bericht Leistungen im grossen Stil gekürzt. In der Gemeinde Bubikon wird «Integration nur noch bei vorhandener Motivation geleistet».
Die Folgen der Gesetzesänderung sind für die Betroffenen fatal. Das illustriert der «Tages-Anzeiger» ein Beispiel eines 16-Jährigen, der in der Schweiz geboren und aufgewachsen ist und nun eine Lehre macht. Die Gemeinde zieht der Familie den gesamten Lehrlingslohn vom Grundbedarf ab. Zudem wurden die Mittagsverpflegung und die Transportkosten zum Lehrbetrieb gestrichen.
Ändern wird sich an dieser Situation voraussichtlich nichts. Da es keine klare Regelung gibt, können die vorläufig Aufgenommenen auch keine Forderungen stellen. Hinzu kommt noch, dass Flüchtlingen der erste Wohnsitz zugeteilt wird und ein Umzug nicht gestattet ist, solange eine finanzielle Abhängigkeit besteht. Wer Pech hat, muss mit weniger auskommen als andere.
In der Politik sieht man jedenfalls keinen Handlungsbedarf. «Der Gesamtregierungsrat hat bereits im Dezember 2016 festgehalten, dass er keinen Anlass hat, den Ermessensspielraum der Gemeinden mittels Richtlinien einzuschränken», zitiert der Tages-Anzeiger Urs Grob, Sprecher von Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP). (vom)