Das Cannabis-Gesetz ist in Deutschland am 1. April 2024 in Kraft getreten. Damit hat die Bundesregierung Cannabis von der Liste der verbotenen Substanzen im BetÀubungsmittelgesetz gestrichen. Kiffen darf darum ab sofort jede Person in Deutschland, ab 18 Jahren. Ausserdem ist es erlaubt, 25 Gramm Gras bei sich zu tragen und 50 Gramm zu Hause aufzubewahren.
FĂŒr den Eigenbedarf dĂŒrfen Deutsche bis zu drei Cannabispflanzen ziehen. Allerdings dĂŒrfen sie diese nicht in KleingĂ€rten pflanzen, sondern mĂŒssen sie in der Wohnung oder in GĂ€rten, die von hohen ZĂ€unen umgeben sind, halten. Das Cannabis-Gesetz verpflichtet Besitzerinnen und Besitzer von Samen, Pflanzen und geerntetem Cannabis nĂ€mlich dazu, ihre Cannabis-Produkte gegen Diebstahl zu schĂŒtzen und sicherzustellen, dass keine Kinder und Jugendliche in deren Besitz kommen können.
Nein. Halten sich in der NĂ€he Jugendliche oder Kinder auf, ist das Kiffen untersagt. Ausserdem gilt auf Spiel- und SportplĂ€tzen, in Schulen, Kitas und in der NĂ€he von sonstigen Einrichtungen fĂŒr Jugendliche und Kinder ein generelles Konsumverbot. Bei Schulen, Kitas und Co gilt die Regel: Wer kiffen möchte, muss sich mindestens 100 Meter (Luftlinie) vom Eingangsbereich entfernt aufhalten. Am helllichten Tag, zwischen 7 und 20 Uhr, darf in FussgĂ€ngerzonen zudem ebenfalls kein Gras konsumiert werden. Ansonsten ist Kiffen ĂŒberall in der Ăffentlichkeit und im Privaten erlaubt. Raucherlokale dĂŒrfen darum entsprechend selbst entscheiden, ob man bei ihnen ab sofort Cannabis konsumieren darf.
Nein. Die Weitergabe und der Verkauf von Cannabis bleiben verboten. Legales Cannabis erhĂ€lt nur, wer Mitglied in einem nicht-gewinnorientierten, streng reglementierten Anbauverein ist, also in sogenannten «Cannabis Social Clubs». Die Mitglieder eines Social Clubs mĂŒssen allesamt volljĂ€hrig und in Deutschland wohnhaft sein. Schweizerinnen und Schweizer können darum nicht nach Deutschland reisen und auf legalem Weg Cannabis kaufen.
Bussen bis hin zu GefĂ€ngnis, je nach Schwere des Verstosses. Raucht man Gras in Verbotszonen â etwa tagsĂŒber in der FussgĂ€ngerzone â, kann dies eine Busse von bis zu 30'000 Euro nach sich ziehen. Das Ignorieren des Mindestabstands von 100 Metern, beispielsweise zu Schulen, ist hingegen keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Die Polizei kann den Verstoss also ahnden, muss aber nicht.
TrĂ€gt man nur ein bisschen mehr Cannabis bei sich, als die in der Ăffentlichkeit erlaubten 25 Gramm, kann eine Busse von bis zu 30'000 Euro drohen. Dasselbe gilt, wenn man leicht mehr als 50 Gramm Cannabis zu Hause lagert. Die Grenze zieht Deutschland bei 30 Gramm Cannabis draussen und 60 Gramm zu Hause. Ăberschreitet man diesen Wert, kann sogar eine GefĂ€ngnisstrafe verhĂ€ngt werden.
Die bisherige Drogenpolitik zum Cannabiskonsum ist gemÀss Bundesgesundheitsministerium an seine Grenzen gestossen. Trotz des Verbots, Cannabis zu besitzen und zu kaufen, sei die Droge in Deutschland rege konsumiert worden. Das Gras bezogen die Deutschen auf dem Schwarzmarkt. Die Konsequenz davon: Kontrollen, ob das Gras giftige Stoffe, Verunreinigungen oder synthetische Cannabinoide enthÀlt, gab es nicht.
Auch der THC-Gehalt, also die Menge der in Cannabis enthaltenen psychoaktiven Substanz Tetrahydrocannabinol, war den Konsumentinnen und Konsumenten unbekannt. Wie stark das Cannabis wirkte, konnten sie daher nie sicher einschĂ€tzen. Die deutsche Regierung hat sich darum zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten fĂŒr das Cannabis-Gesetz entschieden. Es soll die QualitĂ€t von Cannabis kontrollieren und die Weitergabe von verunreinigtem bis giftigem Gras verhindern.
Aber ich verstehe die Argumente und auch warum das so vermurkst umgesetzt wurde, Stichwort EU recht usw.
Leider trotzdem eine verpasste Chance das ganze zu besteuern und damit die Finanzlöcher in der deutschen Staatskasse zu schliessen.
Da wÀre noch viel Potenzial gewesen.
wann zieht die Schweiz nach?