Das Cannabis-Gesetz ist in Deutschland am 1. April 2024 in Kraft getreten. Damit hat die Bundesregierung Cannabis von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz gestrichen. Kiffen darf darum ab sofort jede Person in Deutschland, ab 18 Jahren. Ausserdem ist es erlaubt, 25 Gramm Gras bei sich zu tragen und 50 Gramm zu Hause aufzubewahren.
Für den Eigenbedarf dürfen Deutsche bis zu drei Cannabispflanzen ziehen. Allerdings dürfen sie diese nicht in Kleingärten pflanzen, sondern müssen sie in der Wohnung oder in Gärten, die von hohen Zäunen umgeben sind, halten. Das Cannabis-Gesetz verpflichtet Besitzerinnen und Besitzer von Samen, Pflanzen und geerntetem Cannabis nämlich dazu, ihre Cannabis-Produkte gegen Diebstahl zu schützen und sicherzustellen, dass keine Kinder und Jugendliche in deren Besitz kommen können.
Nein. Halten sich in der Nähe Jugendliche oder Kinder auf, ist das Kiffen untersagt. Ausserdem gilt auf Spiel- und Sportplätzen, in Schulen, Kitas und in der Nähe von sonstigen Einrichtungen für Jugendliche und Kinder ein generelles Konsumverbot. Bei Schulen, Kitas und Co gilt die Regel: Wer kiffen möchte, muss sich mindestens 100 Meter (Luftlinie) vom Eingangsbereich entfernt aufhalten. Am helllichten Tag, zwischen 7 und 20 Uhr, darf in Fussgängerzonen zudem ebenfalls kein Gras konsumiert werden. Ansonsten ist Kiffen überall in der Öffentlichkeit und im Privaten erlaubt. Raucherlokale dürfen darum entsprechend selbst entscheiden, ob man bei ihnen ab sofort Cannabis konsumieren darf.
Nein. Die Weitergabe und der Verkauf von Cannabis bleiben verboten. Legales Cannabis erhält nur, wer Mitglied in einem nicht-gewinnorientierten, streng reglementierten Anbauverein ist, also in sogenannten «Cannabis Social Clubs». Die Mitglieder eines Social Clubs müssen allesamt volljährig und in Deutschland wohnhaft sein. Schweizerinnen und Schweizer können darum nicht nach Deutschland reisen und auf legalem Weg Cannabis kaufen.
Bussen bis hin zu Gefängnis, je nach Schwere des Verstosses. Raucht man Gras in Verbotszonen – etwa tagsüber in der Fussgängerzone –, kann dies eine Busse von bis zu 30'000 Euro nach sich ziehen. Das Ignorieren des Mindestabstands von 100 Metern, beispielsweise zu Schulen, ist hingegen keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Die Polizei kann den Verstoss also ahnden, muss aber nicht.
Trägt man nur ein bisschen mehr Cannabis bei sich, als die in der Öffentlichkeit erlaubten 25 Gramm, kann eine Busse von bis zu 30'000 Euro drohen. Dasselbe gilt, wenn man leicht mehr als 50 Gramm Cannabis zu Hause lagert. Die Grenze zieht Deutschland bei 30 Gramm Cannabis draussen und 60 Gramm zu Hause. Überschreitet man diesen Wert, kann sogar eine Gefängnisstrafe verhängt werden.
Die bisherige Drogenpolitik zum Cannabiskonsum ist gemäss Bundesgesundheitsministerium an seine Grenzen gestossen. Trotz des Verbots, Cannabis zu besitzen und zu kaufen, sei die Droge in Deutschland rege konsumiert worden. Das Gras bezogen die Deutschen auf dem Schwarzmarkt. Die Konsequenz davon: Kontrollen, ob das Gras giftige Stoffe, Verunreinigungen oder synthetische Cannabinoide enthält, gab es nicht.
Auch der THC-Gehalt, also die Menge der in Cannabis enthaltenen psychoaktiven Substanz Tetrahydrocannabinol, war den Konsumentinnen und Konsumenten unbekannt. Wie stark das Cannabis wirkte, konnten sie daher nie sicher einschätzen. Die deutsche Regierung hat sich darum zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten für das Cannabis-Gesetz entschieden. Es soll die Qualität von Cannabis kontrollieren und die Weitergabe von verunreinigtem bis giftigem Gras verhindern.
Aber ich verstehe die Argumente und auch warum das so vermurkst umgesetzt wurde, Stichwort EU recht usw.
Leider trotzdem eine verpasste Chance das ganze zu besteuern und damit die Finanzlöcher in der deutschen Staatskasse zu schliessen.
Da wäre noch viel Potenzial gewesen.
wann zieht die Schweiz nach?
Aber sonst von Deutschland gut gelöst. Ratzfatz, für deutsche Verhältnisse ein Gesetz verabschiedet und pragmatisch angegangen. Details kann man später immer noch anpassen.
Bei uns: noch ein "Pilotprojekt"...